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Bauchstich in Pizzeria "Camorra": Angeklagter enthaftet - Prozess vertagt

Weitere Vertagung im Prozess um den Bauchstich in der Pizzeria "Camorra".
Weitere Vertagung im Prozess um den Bauchstich in der Pizzeria "Camorra". ©APA (Symbolbild)
Nach einem beinahe töflichen Messerstich während eines Streits in der Pizzeria "Camorra" bleibt beim Prozess am Wiener Landesgericht weiterhin vieles offen. Nun wurde der Angeklagte enthaftet und der Verhandlung vertagt.
Festnahme des Verdächtigen

“Jeder Zeuge eine eigene Version”, beklagte sich am Donnerstag Richter Ulrich Nachtlberger am Landesgericht Wien. Und so blieb bei dem Prozess nach einem beinahe tödlichen Messerstich in der Pizzeria “Camorra” in Favoriten vieles im Dunkeln. Zur Ladung weiterer – bis dato nicht auszuforschender – Zeugen wurde neuerlich vertagt und der Angeklagte enthaftet, was wiederum das Opfer verärgerte.

Streit in Pizzeria in Favoriten

Der vorsitzende Richter des Geschworenengerichts bemühte sich redlich, die Vorgänge am Abend des 2. Aprils 2014 aufzuklären. Den Streit zwischen dem in Casablanca geborenen 28-Jährigen und seinem ebenfalls aus Nordafrika stammenden Opfer (24) hatte letzterer begonnen. Er hatte behauptet, die Freundin des Angeklagten würde “mit jedem schlafen”. Im Zuge der Rauferei stach der Ältere mit einem Messer zu, nach seiner Darstellung ein unglückliches Versehen und zudem Notwehr.

Anklage wegen versuchten Mordes

Ein Mordversuch war deswegen angeklagt, weil der 28-Jährige vor dem Messerstich angeblich “Stirb, Du Hurensohn!” gerufen haben soll. Nach der Tat flüchtete der Verdächtige nach Mailand, wo er festgenommen wurde. Sein Opfer brach vor dem Lokal zusammen und wurde notoperiert.

Zwei der am Donnerstag gehörten Zeugen waren nicht ganz freiwillig erschienen: Einer wurde von der Polizei vorgeführt, der andere aus der Justizanstalt Ried gebracht. Was genau passiert war, hätten sie nicht beobachtet. Wenigsten kannte einer der Männer die beleidigte Freundin des Angeklagten: “Sie war mit ihm befreundet, aber für alle offen, die im Lokal sind.”

Zeugen nicht aufzufinden

Ein Pärchen, das mit dem Beschuldigten an einem Tisch saß, müsste das Geschehen aus nächster Nähe mitbekommen haben. Allerdings waren die beiden von der Polizei bisher nicht aufzutreiben. Der Richtersenat will auf diese Zeugen sowie eine Kellnerin jedoch nicht verzichten. Bis zur nächsten Verhandlung am 28. Mai wurde der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt. Dies wurde vom Opfer, das sich unter den Zuschauern befand, so lange lautstark kritisiert bis er des Saales verwiesen wurde.

(APA/Red)

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