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Axt-Mord an Freundin: Sängerknabe bei Prozess in St. Pölten geständig

In St. Pölten stand ein junger Mann wegen einem Axt-Mord vor Gericht
In St. Pölten stand ein junger Mann wegen einem Axt-Mord vor Gericht ©APA (Sujet)
Ein 26-jähriger Mann stand am Dienstag in St. Pölten vor einem Geschworenensenat, weil er seine Freundin getötet haben soll. Er habe die Frau im Oktober 2012 in ihrem Elternhaus in Sieghartskirchen (Bezirk Tulln) mit einer Axt erschlagen, danach die Leiche im Kofferraum eines Pkw nach Wien transportiert und in Favoriten abgestellt.
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Laut Polizei hatte der Angeklagte die Tat bereits kurz nach seiner Festnahme gestanden. Der Prozess war zuvor wegen eines Suizidversuchs des Angeklagten am 23. April verschoben worden.

Die Beziehung von Ex-Sängerknabe und Opfer

Der Angeklagte hatte sein späteres Opfer bereits in der Schulzeit kennengelernt, aber danach den Kontakt zu ihr verloren. Erst im Frühjahr 2012 fanden sich die beiden wieder zufällig auf Facebook und trafen sich danach regelmäßig. Zu diesem Zeitpunkt führte der ehemalige Sängerknabe aber auch noch eine Beziehung mit einer anderen Frau.

“Der Angeklagte hatte zwei Freundinnen parallel, ein Drogenproblem und keine Arbeit”, sagte Staatsanwalt Karl Wurzer.

So kam es zu dem Axt-Mord in Sieghartskirchen

Für den Staatsanwalt sei es ganz klar, dass es sich um eine Beziehungstat handle. Der junge Mann habe sein Opfer verlassen wollen. Nach einem Streit habe er mit einer Axt auf die junge Frau mehrmals eingeschlagen, danach habe er ihr einen Kopfpolster gegen das Gesicht gedrückt, bis sie zu röcheln aufhörte, so der Staatsanwalt, was die Mordabsicht unterstreichen würde.

Verteidiger plädierte auf Totschlag

Der Verteidiger stellte in seinem Eröffnungsplädoyer unter Hinweis auf die Gemütserregung seines Mandanten Totschlag in den Raum – es sei zwischen ihm und dem Opfer zu einem Streit gekommen. Zudem betonte er, dass der Angeklagte geständig sei und die Tat von Beginn an zugegeben hatte.

Die junge Frau starb einen raschen Tod – sie erlitt durch die heftigen Schläge mit der Axt auf die rechte Schläfe ein Schädel-Hirn-Trauma, das zu einer Hirnlähmung führte, so Gerichtsmediziner Wolfgang Denk. Am Opfer wurden keinerlei Abwehr- oder Deckungsverletzungen festgestellt. Aus psychiatrischer Sicht stand der – psychisch gesunde – Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht unter Drogeneinfluss und war zurechnungsfähig.

Motiv ist unklar

Der vorsitzende Richter Markus Grünberger wollte ergründen, was der Auslöser für den 26-Jährigen war, auf die junge Frau am Morgen des 15. Oktober 2012 einzuschlagen: Er wisse es nicht, es hätte keinen gegeben, meinte dieser. Zwar wäre es zuvor zu einem Streit gekommen, u.a., weil er zu seiner anderen Freundin zurück wollte und auch, weil er der Studentin offenbart habe, keinen Job zu haben, räumte er ein.

Zwischendurch habe sich dann die junge Frau geduscht und, als sie in das Zimmer zurückkam, sei der Angeklagte gerade dabei gewesen, den offenen Kamin mit Holz zu befüllen. Zum Zerkleinern des Brennmaterials habe er eine Axt, die er schon Tage zuvor in den Raum gebracht haben wollte, in der rechten Hand gehabt. Als er dann aus der Hocke aufstand, habe er einfach mit der stumpfen Seite des Werkzeugs auf die rechte Schläfe seiner Freundin eingeschlagen.

“Habe sie nicht töten wollen”

Daraufhin sei die Frau röchelnd zu Boden gefallen, woraufhin er nochmals zugeschlagen habe: “Ich habe sie aber nicht töten wollen”, sagte der Angeklagte, “ich wollte nur, dass dieses Geräusch (das Röcheln, Anm.) aufhörte.” Dann habe er ihr einen Polster bis zu 15 Minuten lang an das Gesicht gedrückt – solange, bis ihr Körper erschlaffte. Danach habe er das Opfer in eine Decke und ein Laken eingewickelt und die Axt vor das Haus gebracht. Den Leichnam und ein paar persönliche Dinge der Frau habe er in ein Auto gepackt und sei nach Wien gefahren. Fast eine Woche lang habe er die Familie des Opfers mit Lügen im Unklaren lassen, wo die junge Frau denn geblieben war, gab der 26-Jährige zu.

Grausame Bluttat: “Zeichen für Charakterlosigkeit”

“So eine perfide und grausame Vorgehensweise ist ein Zeichen für Charakterlosigkeit”, sagte Staatsanwalt Karl Wurzer. Der Angeklagte sei daher wegen Mordes schuldig zu sprechen, sah er eine lebenslange Haftstrafe für angebracht.

Verteidiger Alexander Heihs plädierte hingegen auf Totschlag: “Wenn man bewusst jemanden töten will, dann schlage ich nicht mit der stumpfen Seite der Axt zu.” Dem psychiatrischen Gutachten zufolge würde sein Mandant zudem keine besonderen Auffälligkeiten hinsichtlich eines generell aggressiven Verhaltens zeigen. Es handle sich daher um ein singuläres Ereignis, das durch einen Streit ausgelöst worden war und, das der 26-Jährige auch zutiefst bedauere.

Nach den Schlussplädoyers zogen sich die Geschworenen zu Mittag zur Urteilsberatung zurück.

(apa/red)

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