AA

Aus für Schweizer Kracher ab 2013

Ab 2013 muss man beim Silvester-Feuerwerk auf Schweizer Kracher verzichten.
Ab 2013 muss man beim Silvester-Feuerwerk auf Schweizer Kracher verzichten. ©Bilderbox.at
Das Anfang 2010 in Kraft getretene Pyrotechnikgesetz wirkt sich ab 2013 auch auf die Schweizer Kracher aus. Die "Piraten" dürfen dann nämlich nicht mehr verkauft werden.

Der Lärm durch Böller, der nach den Weihnachtsfeiertagen bis zu Silvester anschwillt, wird wohl langsam schwinden. Grund dafür ist das Anfang 2010 in Kraft getretene Pyrotechnikgesetz. Dieses besagt, dass ab 4. Juli 2013 die sogenannten Schweizer Kracher, die man auch als “Piraten” kennt, nicht mehr verkauft werden dürfen, erklärte der Pyrotechniker Alexander Manfred Pöllmann.

Schweizer Kracher dürfen ab 2013 nicht mehr verkauft werden

Besitzen und zünden darf man seine Vorräte an Blitzknallsätzen der Klasse F2 aber doch noch vier weitere Jahre lang. Dann wird dies ebenso strafbar. Das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen aller Art im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen ist ohnehin schon verboten.

Knaller-Verbot in Ballungsräumen

Trotz eines 2010 erhöhten Strafrahmens von bis zu 3.600 Euro wird es heuer rund um Silvester vermutlich auch in Ballungsräumen wieder heftig krachen. Die Polizei beschlagnahmt jährlich bis zu fünf Tonnen an Pyrotechnik. Doch bald wird es für Verbraucher durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen schwieriger, an die lauten und auch gefährlichen Böller zu kommen.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Aus für Schweizer Kracher ab 2013
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen