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Auch EU-Bürger dürfen wählen und gewählt werden

Auch EU-Bürger dürfen wählen
Auch EU-Bürger dürfen wählen ©APA
Europawahl 2014: Bei der Wahl am 25. Mai dürfen nicht nur Österreicher, sondern auch hier lebende Bürger anderer EU-Staaten ihre Stimme in Österreich abgeben - und auch kandidieren.

Sie müssen dafür allerdings in der Europa-Wählerevidenz stehen, und zwar am Stichtag, dem 11. März – also kommenden Dienstag. Ab diesem Tag können Parteien, die 2.600 Unterstützungserklärungen brauchen, sich darum bemühen. Wahlberechtigte EU-Bürger dürfen nicht nur hier abstimmen, sondern auch für die österreichische Europaparlamentsriege kandidieren. Ein paar Mal haben Parteien – laut Bundeswahlbehörde – schon Bürger anderer EU-Staaten auf ihren Wahlvorschlag gesetzt. Die Voraussetzung dafür ist dieselbe wie für Österreicher: Die Kandidaten müssen wahlberechtigt sein (also in der Europa-Wählerevidenz stehen) und spätestens am Wahltag 18 Jahre alt werden. Die Stimme abgeben darf man schon zwei Jahre früher, nämlich als 16-Jähriger.

Auch EU-Bürger dürfen wählen

Einen Unterschied zwischen aktivem (wählen) und passivem (gewählt werden) Wahlrecht gibt es auch beim Ausschluss: Die Stimmabgabe kann einem Wahlberechtigter – per Gerichtsurteil – untersagt werden, wenn er zu mehr als fünf Jahren unbedingter Freiheitsstrafe bzw. mindestens einem Jahr bei Straftaten gegen den Staat verurteilt wurde. Von der Kandidatur ausgeschlossen sind Straftäter, die wegen einer Vorsatztat zu einer mehr als einjährigen Haft verurteilt wurden.

Wer für das Europaparlament kandidieren will, muss am Wahlvorschlag einer Partei stehen. Diese Wahlvorschläge sind bis 11. April bei der Bundeswahlbehörde einzureichen – und zwar mit ausreichend Unterstützungserklärungen versehen: Entweder der Unterschrift eines EU-Abgeordneten, dreier Nationalratsabgeordneter oder von 2.600 Wahlberechtigten. Um eine Unterstützungserklärung abzugeben, muss der Wahlberechtigte selbst auf das Gemeindeamt bzw. den Magistrat gehen. Und jeder darf nur einmal – also nur für eine Partei – unterschreiben.

(APA)

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