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Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld: Die wichtigsten Infos

Was man zum Thema Arbeitslosengeld wissen sollte.
Was man zum Thema Arbeitslosengeld wissen sollte. ©APA/dpa
Es dient zur Überbrückung und Existenzsicherung, wenn der Job plötzlich wegfällt: Das Arbeitslosengeld. Hier finden Sie einige wissenswerte erste Infos im Überblick zusammengefasst.
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Wer kann Arbeitslosengeld beziehen?

Voraussetzungen sind die Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit – sprich, der Wunsch und die Fähigkeit zu arbeiten müssen vorhanden sein. Auch hat man die Pflicht, in dieser Zeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die vorangegangene Mindestbeschäftigungsdauer: Nimmt man Arbeitslosengeld erstmals in Anspruch, müssen 52 Wochen Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre vorangegangen sein (das gilt auch für Lehrberufe!). Für eine weitere Inanspruchnahmen sind 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor der Geltendmachung verpflichtet, heißt es von Seiten des Arbeitsmarktservices (AMS). Anders ist es bei Personen im Alter von unter 25 Jahren: Wird vor Vollendung des 25. Lebensjahres (auch erstmals) beantragt, genügen 26 Wochen Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate.

Übrigens: Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht während der Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialjahr, an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, einem Gedenkdienst oder ähnlichem.

Wie lange bezieht man Arbeitslosengeld?

Für 20 Wochen wird es grundsätzlich zuerkannt. 30 Wochen kann man es bekommen, wenn 156 Wochen (arbeitslosenversicherungspflichtige) Beschäftigungen vorliegen.

Aber auch hier gibt es Abweichungen: Hat man das 40. Lebensjahr vollendet und war die letzten zehn Jahre 312 Wochen beschäftigt, bekommt man das Geld 39 Wochen lang. Hat man bereits das 50. Lebensjahr überschritten und innerhalb der letzten 15 Jahre 468 Wochen gearbeitet, erhöht sich die Bezugsdauer sogar auf 52 Wochen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Arbeitslosengeld nur als Überbrückung dienen soll. Die Bezugsdauer kann bis zu 78 Wochen dauern. Sollten Sie Schulungen und Weiterbildung besuchen, die der Arbeitssuche dienen, kann die Bezugsdauer auf 3 oder 4 Jahre verlängert werden. Achtung: Wenn man das Dienstverhältnis selbst gekündigt hat wird in den ersten vier Wochen ab Ende der Beschäftigung kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.

>> Für eine genaue Berechnung der Bezugsdauer in Ihrem Fall können Sie den Online-Ratgeber des AMS nutzen.

Wie viel bekommt man?

Eine brennende Frage: Wie viel Geld steht zur Verfügung? Prinzipiell gibt es drei Optionen: Den Grundbetrag, einen möglichen Ergänzungsbetrag sowie Familienzuschläge. Bei Geltendmachung von 1. Jänner bis 30. Juni richtet sich der Grundbetrag nach der beim Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger gespeicherten Jahresbeitragsgrundlage aus dem Entgelt des vorletzten Jahres. Diese wird mit dem Aufwertungsfaktor für die Sozialversicherung des entsprechenden Jahres aufgewertet. Beantragt man aber zwischen 1. Juli und 31. Dezember Arbeitslosengeld, richtet sich der Grundbetrag nach der Jahresbeitragsgrundlage des letzten Jahres.

Familienzuschläge gelten bei Leuten mit Kindern, zu deren Unterhalt sie wesentlich beitragen – falls ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.

Und die Höhe? Das Arbeitslosengeld – inklusive eines allfälligen Ergänzungsbetrages – darf laut AMS nicht höher sein als maximal 60 % des täglichen Nettoeinkommens (ohne Familienzuschlag) oder maximal 80 % des täglichen Nettoeinkommens, wenn ein Anspruch auf Familienzuschlag besteht.

>> Sie wollen es in Ihrem Fall genau wissen? Das AMS stellt dafür einen kostenlosen Onlinerechner zur Verfügung.

Was noch?

Was ist noch zu beachten, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen möchten? Das Arbeitslosengeld kann durch persönliche Vorsprache beim AMS oder online über das eAMSKonto beantragt werden (was vom AMS zwecks schnellerer Abwicklung empfohlen wird). Das AMS prüft den Antrag dann.

Bei Vorsprache müssen Sie Ihre Ecard dabei haben. Außerdem benötigen die das Antragsformular sowie mitunter diverse zusätzliche Dokumente, die als Nachweis der Angaben dienen – erkundigen diesbezüglich kann man sich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.

>> Detaillierte Infos zu allen Fragen rund um das Arbeitslosengeld finden Sie auf der Homepage des AMS.

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