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Airbnb & Co.: Stadt Wien fordert Daten von Online-Zimmervermietern

Die Stadt Wien macht gegenüber Online-Zimmervermietern ernst.
Die Stadt Wien macht gegenüber Online-Zimmervermietern ernst. ©VIENNA.at/David Mayr
Ende August läuft die Frist für die Meldepflicht für Online-Zimmervermieter an die Stadt Wien ab. Damit soll die Zahlung der Ortstaxen sichergestellt werden. Allerdings sind noch einige Fragen offen.

Es wird ernst für Airbnb & Co.: Alle Online-Zimmervermieter müssen bis Ende August ihre Daten bei der Stadt Wien einmelden. Damit soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich verpflichtende Ortstaxe lückenlos bezahlt wird. Allerdings laufen immer noch Verhandlungen, wie das Erhebungsprozedere konkret abgewickelt wird. Die Zahl der Ortstaxekonten ist zuletzt jedenfalls merklich gestiegen.

Basis für die neue Regelung ist eine Novelle des Gesetzes für Tourismusförderung. Diese trat per Kundmachung am 17. Februar in Kraft. An diesem Tag begann auch die darin festgehaltene sechsmonatige Übergangsfrist zu laufen, die somit am heutigen Donnerstag endet. Trotzdem bleibt den Plattformen noch bis Ende August Zeit. Denn im entsprechenden Gesetzestext ist festgehalten, dass ab Gültigkeit der Meldepflicht die Daten innerhalb von zwei Wochen beim Magistrat eintreffen müssen. Das ist also spätestens der 31. August, wie es aus dem Büro von Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) auf APA-Anfrage heißt.

Die Frist gilt freilich nur für alle bestehenden Unterkünfte. Bei Neuanmeldungen in Webportalen müssen die Daten samt Adressen der “Unterkunftseinheiten” bis zum 15. des jeweils nächsten Monats bekanntgegeben werden.

Wien: Über 7.000 Wohnungen und Zimmer vìa Airbnb zu mieten

Wien sah die Notwendigkeit zur Verschärfung der gesetzlichen Lage insofern, als viele Anbieter von Zimmern oder Wohnungen die Ortstaxe nicht entrichtet hatten. Um einen Überblick zu haben, wer überhaupt über Airbnb und Co. Räumlichkeiten anbietet und somit ortstaxepflichtig ist, will die Stadt die entsprechenden Daten der auf den Plattformen registrierten Vermieter. Gleichzeitig wurde der Strafrahmen von 420 auf 2.100 Euro erhöht – nicht zuletzt, um Verstöße auch außerhalb Österreichs verfolgen zu können.

Offen sind aber nach wie vor Details: So werden laut Brauner-Büro immer noch Verhandlungen zwischen Stadt und Airbnb darüber geführt, ob die Plattform die Ortstaxe selbst von den Vermietern einheben und an das Magistrat abführen wird oder ob sich die Stadt das Geld von den Gastgebern direkt holt. Airbnb präferierte zuletzt die erstere Variante, Wien gab diesbezüglich allerdings zu bedenken, dass hier die Kontrollmöglichkeiten schwierig wären. Sollten die Daten nicht fristgerecht eintreffen, drohen jedenfalls Strafen.

Laut Stadt werden derzeit allein über Airbnb mehr als 7.000 Wohnungen und Zimmer vermietet. Viele würden die Ortstaxe nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit unterschlagen, da die Plattformen darüber nicht informierten, so der Tenor im Rathaus. Deshalb hat Wien bereits im Vorjahr eine große Info-Kampagne gestartet. Das dürfte bereits Wirkung gezeigt haben. Denn die Zahl der Ortstaxekonten stieg in den vergangenen zwölf Monaten um 38,3 Prozent auf 1.952, jene im Bereich “Privatzimmer” sogar um 57,3 Prozent auf 1.446 (Stichtag jeweils 1. August).

(APA, Red.)

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