Das teilte Gerichtssprecher Thomas Spreitzer der APA mit. “Die bisherigen Haftgründe bleiben aufrecht”, meinte Spreitzer. Das Gericht geht demnach bis auf weiteres von Verdunkelungs- und Tatbegehungs- bzw. Ausführungsgefahr aus.
Ermittlungen gegen 17-Jährigen wegen Terrorverdacht
Gegen den Jugendlichen wird von der Staatsanwaltschaft wegen terroristischer Vereinigung im Sinn des Paragrafen 278b Strafgesetzbuch (StGB) ermittelt. Er soll Kontakt zu einem 21-jährigen Deutschen und zwei noch strafunmündigen Zwölfjährigen gehabt und – getragen von radikalislamistischem Gedankengut – Anschlagspläne verfolgt haben, die allerdings von seinem Verteidiger Wolfgang Blaschitz in Abrede gestellt werden.
Einvernahme des Jugendlichen bis in die Nacht
Der 17-Jährige wurde am Montag zum zweiten Mal eingehend vom ermittelnden Staatsanwalt einvernommen. Die Befragung soll bis in die Nachtstunden gedauert haben. Der Verdächtige soll dabei im Wesentlichen seine bisherige Verantwortung aufrechterhalten haben. Er räumt ein, mit der Ideologie der Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) sympathisiert und gemeinsam mit dem 21-Jährigen in Deutschland “Test-Sprengungen” durchgeführt zu haben, wobei die beiden die Sprengsätze mit Hilfe von Bastel-Anleitungen aus dem Internet hergestellt haben wollen. An die konkrete Umsetzung eines Attentats will der 17-Jährige allerdings nicht gedacht haben.
(apa/red)