AA

Terrorverdacht in Wien: Einvernahme des 17-Jährigen dauert an

Die Einvernahme des 17-Jährigen dauert an.
Die Einvernahme des 17-Jährigen dauert an. ©APA/Sujet
Der in der Vorwoche unter Terror-Verdacht in Wien festgenommene 17-Jährige ist wie geplant am Montag vom ermittelnden Staatsanwalt einvernommen worden. Bis in die Nachtstunden hinein habe die Einvernahme gedauert, sagte Wolfgang Blaschitz, der Verteidiger des Jugendlichen.
Bisher brisantester Fall
17-Jähriger will aussagen
U-Haft verhängt

Die Einvernahme werde erst am kommenden Montag fortgesetzt. “Das wird dann vermutlich wieder eine Zehn-Stunden-Session”, meinte Blaschitz. Derzeit werde die Tat Detail für Detail aufgearbeitet, das dauere.

Der Jugendliche zeige sich zumindest zum Teil kooperativ und geständig, “was seine eigene Geschichte betrifft”, sagte der Verteidiger. Aussagen von Zeugen wies er hingegen zurück. Die Ermittlungen laufen nach wie vor wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und nicht in Richtung Vorbereitung von dutzendfachem Mord oder vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel. “Dafür sehe ich keine Beweise”, so Blaschitz.

Terror: 17-Jähriger verehrte “Hassprediger”

Der 17-Jährige hatte bereits zugegeben, in Neuss einen mittlerweile ebenfalls in Haft befindlichen 21-Jährigen getroffen zu haben, den er über islamistische Internet-Foren kennengelernt hatte. “Die beiden haben Böller geschmissen und eine Rauchbombe gebastelt. Aber da war nix, was auch nur annähernd einer Gefährdungslage nahe kommen könnte”, erklärte Blaschitz am vergangenen Mittwoch. Sein Mandant habe sich durchaus in einem möglicherweise radikal-salafistischen Umfeld bewegt.

Der Bursche habe den Wiener Hass-Prediger Mirsad O. alias “Ebu Tejma” vergöttert, der im vergangenen Sommer in Graz wegen terroristischer Vereinigung, Anstiftung zum Mord und schwerer Nötigung zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Terrorverdacht in Wien: Einvernahme des 17-Jährigen dauert an
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen