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Lokalgast in Donaustadt Schädelbruch zugefügt: Prozess gegen junge Wienerin

Nach einer Körperverletzung in Wien kam es zu einem Prozess
Nach einer Körperverletzung in Wien kam es zu einem Prozess ©APA (Sujet)
Im Dezember sah eine 27-jährige Wienerin vollkommen rot, als sie von einem anderen Gast in einem Lokal in Donaustadt beschimpft wurde. Am Mittwoch hatte sie sich deshalb wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Richterin Olivia Nina-Frigo im Grauen Haus zu verantworten.

Als sie am 3. Dezember 2013 in einem Lokal in Wien-Donaustadt von einem anderen Gast beschimpft wurde, verpasste die Frau, die sich offenbar provoziert fühlte, diesem zunächst ein paar Ohrfeigen und nach der Sperrstunde auf der Straße noch einen Fußtritt.

Schädelbruch nach Lokalbesuch

Der 53-Jährige wurde mit einem Schädelbasisbruch ins Spital eingeliefert, wo er vier Wochen auf der Intensivstation verbrachte. Kurz nach seiner Entlassung starb der Mann an einer Lungenentzündung, wobei der Schädelbruch nicht kausal für sein Ableben war und der Angeklagten der Tod daher nicht vorgeworfen wurde.

Die 27-Jährige war damals mit einem befreundeten Paar unterwegs, als sich der allein an einem anderen Tisch sitzende 53-Jährige in die Unterhaltung des Trios einmischte. Die resolute 27-Jährige – lange schwarze Haare, sportlich bis durchtrainiert, im Brust- und Oberarmbereich tätowiert – wies den Mann zurecht, dass ihn das nichts angehe.

“Asoziales Pack” – Beschimpfung mit “Watschn” quittiert

Als dieser sie darauf “asoziales Pack” nannte, “bin ich rüber und hab’ eahm a Watsch’n geben”, schilderte die Frau der Richterin. Sie habe “dem Typen” auch noch “a Bier und an Jägermeister über den Kopf g’leert”.

Nur wenige Minuten später habe der stark alkoholisierte Mann neuerlich “gekeppelt”, erzählte die Angeklagte. Diesmal sei sie “Hurenkind” genannt worden: “Da hab’ i eahm wieder a leichte Watsch’n geben.” “Wie hat er reagiert?”, wollte die Richterin wissen. – “Er war sprachlos.”

Angeklagte wartete auf “Saufbold”

Der Ärger der 27-Jährigen war aber keineswegs verraucht, als sie und ihre zwei Begleiter um 2.00 Uhr in der Früh aus dem Lokal gewiesen wurden. “Sie war grantig wie a Anser”, erklärte einer der beiden der Richterin im Zeugenstand. Die Angeklagte habe deshalb vor dem Lokal auf den 53-Jährigen gewartet und ihn zur Rede stellen wollen. “Sie wollte wissen, warum er so deppert zu ihr war. Sie wollte für sich an Frieden finden, damit das für sie abgeschlossen war”, gab der Zeuge zu Protokoll. Der 53-Jährige sei ja wirklich “ungut” gewesen: “Dass er ein kleiner Saufbold war, war in ganz Stadlau bekannt.”

Körperverletzung in Wien-Donaustadt

Als der 53-Jährige auf die Straße trat, entwickelte sich umgehend ein Handgemenge. Der Mann habe sie neuerlich beschimpft und ihr mit einer Anzeige gedroht, rechtfertigte sich die Angeklagte. Plötzlich habe er sie an der Jacke gepackt und “gezogen”. Da habe sie ihm einen Stoß “und zwei leichte Watsch’n” versetzt. Der Mann sei “auf den Hintern g’fallen”. Weil er ihr vorher noch auf den Kopf geschlagen habe, habe sie mit dem rechten Fuß auf den Sitzenden hingeschlagen: “Ich hab’ ihn getroffen, aber nur am Oberschenkel oder am Hintern.”

Den von der Staatsanwaltschaft inkriminierten Tritt gegen den Kopf stellte die Angeklagte in Abrede. Auch ihr Begleiter versicherte, so etwas nicht gesehen zu haben. Das Opfer habe “nur a rotes Backerl” gehabt, “wie es jeder von uns hat, wenn er a Watscherl kriegt”.

Ist Opfer “umgefallen”?

Den Schädelbruch konnten sich die Angeklagte und ihre zwei Freunde nur so erklären, dass der Mann umgefallen sein und sich auf der Gehsteigkante verletzt haben müsse. Der 53-Jährige war von der Kellnerin des Lokals auf der Straße liegend und nicht mehr ansprechbar entdeckt worden, nachdem sie das Lokal zugesperrt hatte. Die Verhandlung wurde zu ergänzenden Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt.

(apa/red)

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