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Zweifacher Kindesmissbrauch: 46-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

Dem 46-Jährigen wird zweifacher Kindesmissbrauch vorgeworfen.
Dem 46-Jährigen wird zweifacher Kindesmissbrauch vorgeworfen. ©APA (Sujet)
Am Wiener Landesgericht hat sich am Mittwoch ein 46-jähriger Mann wegen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen verantworten müssen. Der Mann bekannte sich nicht schuldig, der Prozess wurde vertagt.

Dem 46-Jährigen wurde vorgeworfen, vom Spätsommer 2012 bis März 2013 den zehnjährigen Sohn seiner damaligen Freundin, und im August 2013 den sechsjährigen Sohn eines Bekannten missbraucht zu haben.

Der Fall war unter anderem deshalb brisant, weil der Angeklagte eine Ausbildung zum Kindergruppenbetreuer und Tagesvater absolviert hat. Die Staatsanwaltschaft beantragte aus diesem Grund auch die Verhängung eines Tätigkeitsverbots.

Prozess wegen zweifachen Kindesmissbrauchs

Der 46-Jährige lernte seine damalige Lebensgefährtin im Februar 2012 bei einem Kurs im Berufsförderungsinstitut kennen, als er noch verheiratet war. Nach drei Wochen kam er mit der Mutter eines zehnjährigen Sohnes sowie einer Tochter zusammen, im Oktober 2012 zog er bei ihr ein, nachdem er geschieden war. Aber schon vorher wohnte er regelmäßig bei ihr und hatte auch einen Großteil seiner Sachen bei ihr. Dabei war er auch regelmäßig mit den Kindern allein.

Laut Anklage soll der 46-Jährige den Sohn in mindestens 15 Fällen attackiert und ihn zum Oralverkehr sowie zu gegenseitigen Masturbationshandlungen gezwungen haben. Das bestritt der Beschuldigte kategorisch.

Der Bub habe sich erst an die Behörden gewandt, nachdem die andere Anzeige ruchbar geworden sei. Schließlich seien die beiden Opfer einander nicht gänzlich unbekannt gewesen, entgegen der Anklage, betonte der 46-Jährige. Mit seiner Lebensgefährtin sei es aus ganz anderen Gründen zur Trennung gekommen. Dabei sollen finanzielle Turbulenzen eine Rolle gespielt haben. Von der Tochter kamen übrigens keine Vorwürfe.

Vorwurf: Auch Sohn eines Bekannten missbraucht

Den anderen Buben habe er am 11. August 2013 über gemeinsame Bekannte in einem Garten im Marchfeld kennengelernt, gab er an. Laut Staatsanwaltschaft hat der Bub noch am gleichen Abend bei ihm übernachtet und ist bis 15. August geblieben. Der Beschuldigte soll das Kind in diesem Zeitraum täglich missbraucht haben, dabei soll es auch zum Analverkehr gekommen sein. Der Sechsjährige habe dadurch schwere psychische Schäden erlitten.

Auch diesen Sachverhalt bestritt der 46-Jährige kategorisch. Das Kind habe ihn am Tag des Kennenlernens gefragt, ob es bei ihm übernachten könne. Der Bub habe auf einer Matratze übernachtet, er habe auch einen Pyjama dabei gehabt. Am 15. August habe er den Buben zurückgebracht. “Er kam zu mir auf das Sofa, dabei haben wir geblödelt, vielleicht haben wir uns dabei berührt”, so der Angeklagte.

Als Brandstetter ihm erschütternde Details aus der kontradiktorischen Einvernahme des Kindes vorhielt, sagte der 46-Jährige, er könne sich nicht erklären, wie das Opfer darauf gekommen sei. Er vermute, “dass ihm das sein Vater in drei Wochen eingetrichtert hat”, meinte der Beschuldigte. “Der Bub war gern bei mir, er hat keine Schmerzen gehabt.”

Videobefragung des Buben vorgeführt

Zum Abspielen des Videos der kontradiktorischen Einvernahme des Sechsjährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter sagte über das Opfer, es sei ein emotional sehr vereinsamtes Kind gewesen, das für einen potenziellen Täter leicht verfügbar gewesen sei. “Distanzlos” sei der Sechsjährige gewesen, ein nicht alterstypisches Verhalten, das sie seiner Einsamkeit, seinem Ringen um Aufmerksamkeit, und zwar bei Erwachsenen zuschreibe.

Das Verhalten des Buben habe sich nach dem inkriminierten Vorfall aber geändert, dabei decken sich laut Wörgötter die Angaben des Vaters mit denen der Klassenlehrer. Es seien auch Interventionen in der Schule notwendig gewesen. Zwar könne man nicht von der Symptomatik auf die Ursache schließen, aber ein sexueller Missbrauch sei geeignet, solche Störungen auszulösen.

Der Bub sei kaum bereit gewesen, etwas preiszugeben, sei “psychisch belastet” gewesen. Wörgötter klassifizierte die schweren psychischen Schäden, die der Bub erlitten hat, als schwere Körperverletzung.

Angeklagter bekennt sich nicht schuldig: Prozess vertagt

Das Verfahren wurde nun auf den 12. Mai vertagt. Dann sollen die Aufnahmen der kontradiktorischen Einvernahmen des zweiten Opfers und seiner Schwester vorgeführt werden, bevor das Urteil gesprochen wird.

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(APA/Red)

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