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Zwei Beamte des Verfassungsschutzes beim Küssel-Prozess befragt

Am Mittwoch wurden zwei Verfassungsschutzbeamte im Küssel-Prozess befragt.
Am Mittwoch wurden zwei Verfassungsschutzbeamte im Küssel-Prozess befragt. ©APA
Im Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten wurden am Mittwoch am Wiener Landesgericht zwei Beamte des Verfassungsschutzes befragt. Für Wirbel sorgte die Aussage des einen Beamten. Er verkündete, dass nicht alles, was die Nazis gemacht haben, auch ein Verbrechen gewesen sei. Mit einem Urteil ist frühestens im Jänner 2013 zu rechnen.

Der Verhandlungstag am Mittwoch war von zahlreichen Wortgefechten vor allem zwischen Küssels Anwalt Michael Dohr und Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter geprägt. Am Nachmittag wurde es der Vorsitzenden des Schwursenats, Martina Krainz, zu bunt: Sie sprach eine öffentliche Ermahnung gegen Dohr aus.

Dokumente bei Gottfried Küssel gefunden

Ein leitender Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Oberösterreich gab an, er habe sichergestellte Datenträger auf strafrechtlich und nach dem Verbotsgesetz relevante Inhalte zu prüfen gehabt. Dabei sei er auf zwei Dokumente bei Küssel gestoßen. Dabei ging es einerseits um die Aufforderung an Wilhelm A., die Homepages mit den Adressen “www.alpen-donau.info” sowie “www.aldoinfo.com” einzurichten.

Das zweite Dokument betraf eine Vereinbarung mit tschechischen Rechtsextremisten, bei der die Aufhebung der Benes-Dekrete und die Entschädigung sudetendeutscher Vertriebener behandelt wurden. Küssel hatte eine Rohfassung der Vereinbarung per Mail an den Zweitangeklagten Felix B. sowie an den bekannten steirischen Rechtsextremisten Franz R. geschickt und sie gebeten, diese zu redigieren und sobald wie möglich zurückzuschicken, damit sie veröffentlicht werden könne. Die Vereinbarung wurde kurze Zeit später auch tatsächlich veröffentlicht: Zunächst auf der deutschen Neonazi-Plattform “Altermedia”, und, nachdem sie online gegangen war, auch auf der Homepage “alpen-donau.info”. Der Beamte meinte in Bezug auf das Mail, dass so etwas wohl nur jemand machen könne, der entsprechendes Pouvoir habe: Eine Bemerkung, die Küssels Anwalt Michael Dohr erstmals auf die Barrikaden brachte: Das sei eine “Beweiswürdigung” des Zeugen, die nicht zulässig sei.

Nicknames der Angeklagten ausgeforscht

Der Beamte schilderte, wie die Ermittler überhaupt auf Küssel gestoßen sind: Es habe zwei Hausdurchsuchungen gegeben, die erste am 29. Oktober 2010 durch das LVT Niederösterreich wegen eines Vorfalls in Wiener Neustadt, der nichts mit den Homepages zu tun hatte. Dabei wurden Datenträger sichergestellt und die Mails gefunden. Ob es also ein Zufallstreffer war, wollte die Richterin wissen. “Man kann es so nennen, obwohl zu erwarten war, dass bei Küssel Entsprechendes vorzufinden sein wird”, antwortete der Zeuge.

Auch zu den Nicknames, die den drei Angeklagten für das Forum “alinfodo.com” zugeordnet wurden, nahm der Verfassungsschützer Stellung. “Heiler” sei dem Zweitangeklagten Felix B. zuzuordnen, der überdies für das deutsche Rechtsextremistenforum “Thiazi” den Nicknamen “Prinz Eugen” benutzt habe. Wilhelm A. habe den Nickname “Heidegger” benutzt. Bei Küssel wiederum gebe es den Verdacht, dass er sich unter dem Pseudonym “Heimatlos” im Forum bewegt habe. Worauf sich dieser Verdacht gründe, wollte Dohr wissen und erhielt keine ihn zufriedenstellende Antwort.

Noch immer keine Aussage von Küssel

Küssel selbst, der zwar die Zeugen befragte, aber keine Aussage abgab, wollte wissen, wie die Ermittlungen abgelaufen seien. Der Zeuge wollte es ihm anhand eines auf “alpen-donau.info” erschienenen Pamphlets erklären, in dem Bundespräsident Heinz Fischer als “jüdisches Gammelfleisch” beschimpft worden war. Dohr fragte in diesem Kontext einmal mehr, warum die Homepage nicht abgedreht worden sei, wenn es doch die Möglichkeit dazu gegeben habe.

Wirbel um Zeugen-Aussage über Nazis

Der zweite Zeuge wies darauf hin, dass es wohl kaum Sinn gemacht hätte, “alpen-donau.info” vom Netz zu nehmen. “So einfach geht das nicht”, meinte er. “Die Leute sind ja nicht dumm. Potenzielle Betreiber haben mit Sicherheit ein Backup.” Er erklärte, dass es für “alpen-donau.info” und “alinfodo.com” sicher fünf Personen mit Administratoren-Rechten gegeben habe. “Dass weitere über die drei hier anwesenden Beschuldigten hinausgehende Personen Zugriff auf die Homepage hatten, der Verdacht liegt nahe.”

Er äußerte sich auch zu der Vereinbarung zwischen österreichischen und tschechischen Rechtsextremisten. Dohr zitierte einen harmlosen Satz aus der Vereinbarung und wollte wissen, warum das strafbar sei. “Nicht alles, was die Nazis gemacht haben, war ein Verbrechen”, meinte der Verfassungsschutz-Beamte und löste damit Wirbel im Saal aus. Es folgte die Präzisierung: “Wenn ein Nazi ‘Guten Tag sagt, dann ist es kein Verbrechen. Wenn er ‘Heil Hitler’ sagt, dann ist es schon ein Verbrechen.” (APA)

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