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Zusatzversicherung macht Kranksein ein bisschen angenehmer

©Pixabay.com (Symbolbild)
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die Pflicht. Zusatzversicherung ist die Kür. Sie kommt für Zusatzleistungen auf, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Sie ist einfach ein bisschen bequemer im Krankheitsfall oder nach Unfällen.

Krank oder verunfallt zu sein ist eines der weniger angenehmen Lebensabschnitte. Umso tröstlicher sind in dieser Situation kleine Verbesserungen des Alltags: freie Arzt- und Spitalswahl, Einbett- oder Zweibettzimmerbelegung, alternative Behandlungsmethoden, Sanatoriumsbesuche, Abgeltung der Verpflegungskosten-Selbstbehalte, ambulante Behandlungen bei Privatärzten, Psychotherapiekosten … all diese Annehmlichkeiten machen das Kranksein ein wenig behaglicher. Allerdings hat die Sache einen Haken. Man muss dafür eine Zusatzversicherung abschließen. Je nach angebotener Leistung kostet diese auch zusätzlich, denn die gesetzliche Krankenversicherung ist natürlich weiter zu bezahlen.

Dafür darf man jederzeit Besuch empfangen, bekommt eine  festgesetzten Betrag für jeden Tag im Krankenhaus und bekommt umgekehrt Ersatztagesgeld, wenn man die Zusatzansprüche der Zusatzversicherung nicht geltend macht.

Zusatzversicherungen sind so vielfältig wie Behandlungsmethoden. Es werden zum Beispiel Einzel-, Familien-, Gruppen- oder Paarversicherunge angeboten. Man kann Zusatzversicherung nur für Unfälle oder auch Selbstbehalte vereinbaren.  Der Selbstbehalt beträgt in der Regel einige hundert Euro. Dieser wird auch nur einmal im Jahr verrechnet und entfällt bei einem Spitalsaufenthalt nach einem Unfall zu meist zur Gänze.

Bei Sonderklasse-Tarifen wird ein günstiger Bundesländertarif vereinbart. Der Nachteil: Bei Spitalsaufenthalten außerhalb des vereinbarten Bundeslandes fallen zusätzliche Kosten an – meist ein Selbstbehalt.

Vorsicht: Der Versicherungsschutz beginnt bei Zusatzversicherungen erst nach einer Frist – meist sind das drei Monate nach Vertragsunterzeichnung. Der Grund dafür ist, dass der Wunsch nach Versicherungsschutz immer dann akut wird, wenn auch ein akuter Anlassfall gegeben ist, man also verletzt oder krank ist. Aus Sicht der Versicherung ist diese Wartezeit verständlich, ansonsten würden in ihren Kundenberatungszentren fast nur Marode auf einen raschen Vertrag warten. Und die Versicherung wäre in einem Zeitraum, der kürzer als die Versicherungsschutz-Frist ist, pleite.

Text: Gerd Millmann

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