24. April 2012 09:46; Akt.: 24.04.2012 13:14

Zonengrenzen für Parkpickerl stehen in allen Bezirken fest

Nur in Ottakring sind die Zonengrenzen dür die Parkpickerl noch nicht festgelegt. Nur in Ottakring sind die Zonengrenzen dür die Parkpickerl noch nicht festgelegt. - © Vienna.at
Die fünf Wiener Bezirke Meidling, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring und Hernals sind ab dem 1. Oktober zur Kurzpark- bzw. Parkpickerlzone. Da aber nicht alle Bezirke flächendeckend zur Kurzparkzone werden, mussten noch die genauen Zonengrenzen festgelegt werden. Bis auf Ottakring stehen in allen Bezirken die Grenzen fest.

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Nach wochenlangen Überlegungen steht nun so gut wie fest, in welchen konkreten Bezirksbereichen künftig Gebührenpflicht für Stellplätze herrscht. Meidling und Rudolfsheim-Fünfhaus führen das Pickerl flächendeckend ein. In den anderen drei Bezirken werden unterschiedliche Grenzen gezogen, die jedenfalls über die Schnellbahn-Vorortelinie S45 hinausgehen werden. Offiziell werden die Pickerlzonen und entsprechende Berechtigungs- bzw. Überlappungszonen kommenden Montag fixiert.

In Rudolfsheim und Meidling kommt das Pickerl flächendeckend

Der 15. Bezirk wollte von Anfang an das Pickerl flächendeckend einführen. Dabei bleibe es, wurde seitens der Bezirksvorstehung versichert. In Meidling hieß es zunächst, dass der westliche Teil Hetzendorfs eventuell kostenfrei bleiben werde. Angesichts der von der Stadtplanung nachgereichten Detailinformationen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Stellplatzsituation habe man sich aber nun entschlossen, im ganzen Bezirk Parkgebühren einzuheben, sagte Bezirkschefin Gabriele Votava im APA-Gespräch. Lediglich einige Straßenzüge an den Bezirksgrenzen würden aus rechtlichen Gründen ausgenommen – etwa ein Teil der Wundtgasse, der Längenfeldgasse oder Wienerbergstraße.

Hernals wurde in drei Zonen aufgeteilt

Hernals hat seine Pickerlgrenzen ebenfalls bereits festgelegt. Laut Bezirksvorsteherin Ilse Pfeffer werden Autofahrer ab Oktober zwischen Gürtel und Güpferlingstraße fürs Parken zahlen müssen. Außerdem hat sich der Bezirk bereits auf eine sogenannte Berechtigungszone festgelegt, die im Abschnitt zwischen Güpferlingstraße und Oberwiedenstraße eingeführt wird. Das bedeutet, dass das Abstellen des Fahrzeugs hier zwar kostenlos bleibt, Anrainer allerdings trotzdem ein Parkpickerl beantragen können.

Zonengrenzen in Penzing sollen Pendlerverkehr eindämmen

Penzing wird ebenfalls nur teilweise Gebühren einheben. Die Grenzen verlaufen laut Vorsteherin Andrea Kalchbrenner einerseits vom 15. Bezirk in Richtung Westen bis zum Straßenzug Ameisgasse und Leyserstraße bzw. dann weiter in Richtung Westen im Abschnitt zwischen Westbahntrasse und Wiental bis etwa zur U4-Endstation Hütteldorf. Rund um die U-Bahn-Haltestelle allerdings soll die Parkschein- bzw. Pickerlpflicht nicht – wie üblich – von 9 bis 22 Uhr gelten, sondern nur zwischen 12 und 18 Uhr, so die Pläne des Bezirks. Diese Maßnahme zielt auf die Eindämmung des Pendlerverkehrs ab.

Nur Ottakring hat Grenzen für Parkpickerl noch nicht festgelegt

Einzig Ottakring dürfte noch die letzten Details zwecks Grenzziehung zu klären haben. Aus der Bezirksvorstehung war zu erfahren, dass das Zonengebiet jedenfalls über die ursprünglich angedachte Grenze Maroltingergasse/Sandleitengasse hinausgehen werde. Jüngste Medienberichte, wonach bis an den Rand des Wienerwalds (Savoyengasse) fürs Parken bezahlt werden muss, wurden der APA nicht bestätigt. Festgelegt werden müssen die Grenzen bis kommenden Montag.  Bis dahin müssen noch die Überlappungszonen zwischen den einzelnen Bezirken fixiert werden. Deren Ergebnisse ziehen dann entsprechende Verordnungserlasse nach sich – gewissermaßen die rechtliche Basis für die Pickerleinführung.
(APA)

© APA



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