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Zerknüllte Stimmzettel können gültig sein

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Symbolbild ©andreas stix / pixelio.de
Um einen Wiener Stimmzettel unabsichtlich ungültig zu machen, muss man sich schon sehr dumm anstellen: Grundsätzlich ist so ziemlich alles erlaubt, so lange aus dem Stück Papier eine eindeutige Willenskundgebung herausgelesen werden kann.

“So lange der Wille eindeutig bleibt, geht alles durch”, heißt es auf APA-Anfrage aus der Wahlbehörde. Dabei kann ein Stimmzettel auch zerknüllt oder andersweitig beschädigt sein – so lange das Kreuzchen lesbar bleibt.

Auf das Schriftstück können auch Kommentare, Zeichnungen oder Grüße jedweder Art aufgebracht werden – wenn dies die Zuordnung des Kreuzchens nicht gefährdet. Wenn dem Stimmzettel im Kuvert etwa ein Kassenzettel oder andere Unterlagen beigelegt werden, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit eines korrekt ausgefüllten Stimmzettels in keiner Weise.

Grundsätzlich darf man selbstredend auf dem Stimmzettel nur eine Partei ankreuzen, wobei ankreuzen hier nicht wörtlich zu verstehen ist: Die präferierte Partei kann auch unterstrichen werden, im nebenliegenden Kästchen kann man sich mit Haken, Punkten oder Strichen verewigen. Auch das Einmalen eines Smileys ist durchaus erlaubt. Einzig beim Anbringen eines Totenkopfs oder eines Galgens werde das Zählen schwierig – da die eindeutige Willensbekundung in positiver Hinsicht hier wohl nicht mehr gegeben sei, gibt man in der Wahlbehörde zu bedenken.

Wenn eine Vorzugsstimme im richtigen Parteifeld, aber kein Kreuzchen ins Kästchen geschrieben wird, gilt sowohl Partei- als auch Vorzugsstimme. Wird hingegen etwa ein SPÖ-Kandidat bei der ÖVP als Vorzugsstimme vermerkt, ohne dass ein Kreuzchen bei der Volkspartei gemacht wird, gilt die Stimme nicht. Ist die ÖVP dagegen angekreuzt, entfällt einfach die Vorzugsstimme für den SPÖ-Kandidaten. Über die Gültigkeit einer Stimme entscheiden im Zweifelsfall die drei politischen Beisitzer in der Sprengelwahlbehörde.

Die Zahl derjenigen, die tatsächlich unabsichtlich ungültig wählen, ist nach Ansicht der Wahlbehörde jedenfalls gering. “Die meisten sind bewusst ungültig gekennzeichnet”, also etwa eindeutig leer oder mehrfach angekreuzt oder durchgestrichen, heißt es. Die Schätzung geht hier weit über 90 Prozent der ungültigen Stimmen. Es habe sich einfach als eine Form des Protests herauskristallisiert. Bei der Gemeinderatswahl 2005 waren 14.950 Stimmzettel (2,15 Prozent) nicht zu werten. Verloren gehen auch diese für einige Zeit nicht: Sämtliche Stimmzettel werden nach der Auszählung aufgehoben, bis die Anfechtungsfrist beim Verfassungsgerichtshof verstrichen ist. Erst dann kommen sie zum Altpapier und werden recycelt.

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