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Zahl der Einbürgerungen leicht gestiegen

Die Zahl der Einbürgerungen ist im ersten Halbjahr 2012 wieder leicht gestiegen. In den ersten sechs Monaten des Jahres erhielten 3.618 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft. Das sind um 198 bzw. 5,8 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, teilte die Statistik Austria am Freitag mit.

Fast die Hälfte der Neo-Österreicher stammen aus vier Staaten: der Türkei (668 Personen), Bosnien und Herzegowina (595), Serbien (293) und Kroatien (233). Mehr als ein Drittel der Eingebürgerten (36 Prozent) wurde bereits in Österreich geboren. Der Anstieg gründet auf eine Steigerung im ersten Quartal um 13,9 Prozent, von April bis Juni wurden um 1,9 Prozent weniger Menschen eingebürgert als im Vorjahr.

Bundesländer-Spiegel: Differenziertes Bild

Nachdem im Jahr 2006 strengere Regeln bei der Einbürgerung in Kraft traten, gingen die Zahlen jahrelang drastisch zurück. Seit 2011 nehmen sie nun wieder zu. Das Halbjahresniveau der Jahre 2008 und 2009 mit 5.695 und 4.243 Eingebürgerten wurde allerdings noch nicht erreicht, vom Rekord des Jahres 2003 mit über 45.000 neuen Österreichern (im gesamten Jahr) ist man weit entfernt.

In den Bundesländern sind Zuwachs- bzw. Rücklaufraten unterschiedlich. In Wien (+19,7 Prozent) und Oberösterreich (+13,7) erhielten überdurchschnittlich viele Menschen erstmals einen österreichischen Pass, Anstiege gab es auch in Niederösterreich und der Steiermark. In den übrigen fünf Ländern war die Zahl rückläufig – im Burgenland (-33,3 Prozent) und Salzburg (-16,5 Prozent) sogar stark.

Burgendland und Kärnten als Schlusslichter

Etwa ein Drittel der 3.618 Einbürgerungen verbuchte die Bundeshauptstadt Wien mit 1.214 Personen, Niederösterreich (621) und Oberösterreich (572) folgten schon mit deutlichem Abstand. Die wenigsten Neo-Österreicher des ersten Halbjahres 2012 wohnen eindeutig im Burgenland (36), an vorletzter Stelle steht Kärnten mit 162 Eingebürgerten. In 20 Fällen haben die neuen Staatsbürger ihren Wohnsitz im Ausland.

Hauptgrund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft war bei der Hälfte der Fälle (50,1 Prozent) der Rechtsanspruch. An zweiter Stelle folgten die Erstreckungen auf Ehepartner und Kinder (32,3 Prozent). Die übrigen 17,6 Prozent entfielen auf Anerkennungen im Ermessen.

 

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