AA

Wiener Wahlrechtsreform: Fünf-Prozent-Hürde kommt auch in Bezirken

Bei Bezirksvertretungswahlen soll künftig die 5-Prozent-Hürde für ein Mandat herrschen.
Bei Bezirksvertretungswahlen soll künftig die 5-Prozent-Hürde für ein Mandat herrschen. ©APA/Sujet
Die Wiener Stadtregierung will bis Jahresende die im Koalitionspapier festgeschriebene Wahlrechtsreform fixieren. Auf diverse Änderungen hat sich Rot-Grün schon geeinigt. So wird es künftig - wie bei Landtags- und Gemeinderatswahlen - auch auf Bezirksebene eine Fünf-Prozent-Hürde geben, kündigte SPÖ-Klubobmann Rudolf Schicker an.

Für Kleinparteien wird es dadurch viel schwerer, ins Bezirksparlament zu kommen. Denn derzeit gibt es dafür keine prozentuelle Mindestgrenze. 

Es sei “sehr zweckmäßig”, dass Parteien in Hinkunft auch bei Bezirksvertretungswahlen, die zeitgleich mit den Gemeinderats- bzw. Landtagswahlen abgehalten werden, mindestens fünf Prozent Stimmenanteil brauchen werden. “Ich halte das für legitim, denn die Bezirke haben sehr viele Aufgaben zu erfüllen – etwa die Erhaltung von Straßen, Schulen, Parks und Amtsgebäuden – und da ist es sehr zweckmäßig, wenn es schnell zu einer Mehrheitsbildung kommen und die Entscheidungsbildung beschleunigt werden kann”, argumentierte Schicker.

Außerdem sollen die Bezirksstrukturen gestrafft werden. Konket wird der jeweilige Bezirksvorsteher bald nur noch einen statt bisher zwei Stellvertreter haben. Anspruch auf diesen hat die stärkste Bezirksfraktion. Derzeit stellt die zweitstärkste Bezirkspartei den zweiten Bezirks-Vize, der künftig eben wegfällt. Schicker sagte, durch diese Reform werde auch die SPÖ im 1., 7., 13., 18. und 19. Bezirk ihren Stellvertreter verlieren – “aber okay, wenn wir sparen wollen, ist das eine Möglichkeit”.

Wiener Wahlrechtsreform: Änderungen

Angedacht sind im Zuge der Wahlrechtsreform seit längerem auch die Abschaffung der von der Opposition gestellten nicht-amtsführenden Stadträte sowie die Ausweitung des Wahlrechts für EU-Bürger (derzeit nur auf Bezirksebene umgesetzt, Anm.). Beides brauche wahrscheinlich aber eine Änderung der Bundesverfassung und wenn es diese nicht gebe, dann würden die beiden Punkte auch ins Wiener Gesetz keinen Eingang finden, so Schicker.Fix im Reformpaket enthalten sein soll allerdings eine Stärkung der Persönlichkeitswahl, die Erleichterungen für Vorzugsstimmenkandidaten bringen soll, sowie die Angleichung der Briefwahlregelung an jene des Bundes.

Somit müssen bei der nächsten Wien-Wahl, die planmäßig 2015 über die Bühne geht, alle Wahlkarten spätestens bis zum Wahltag bei der Behörde eingelangt sein. Beim Urnengang 2010 waren auch jene Briefstimmen gültig, die noch Tage danach eintrafen, wodurch es möglich war, erst nach der Bekanntgabe des Endergebnisses sein Kreuz zu machen.

Man sei in allen Punkten mit den Grünen “weitestgehend klar”, versicherte der SPÖ-Klubchef. Nun werde man noch intensive Gespräche mit ÖVP und FPÖ führen, um möglichst breiten Konsens zu erreichen. Noch im Herbst sollen die Änderungen in Gesetzesform gegossen werden, damit das neue Wahlrecht im November oder Dezember vom Stadtparlament beschlossen werden kann.

(Thomas Rieder/APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wiener Wahlrechtsreform: Fünf-Prozent-Hürde kommt auch in Bezirken
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen