Schon Angebot einer Bestechung strafbar
Vecsey betonte, dass schon “das Anbieten eines finanziellen Vorteils” strafbar ist. Die Schmiergelder müssen also nicht tatsächlich geflossen sein. Wegen der hohen Transaktionssumme drohen Riedl ein bis zehn Jahre Haft. Er ist auch wegen fünf anderer Delikte, darunter gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung, Bildung einer kriminellen Vereinigung, versuchter schwerer Betrug sowie Auskundschaften von Betriebsgeheimnissen angeklagt. Riedls Anwalt Rüdiger Schender hat bereits angekündigt, “keinen Einspruch gegen die Anklage” zu machen, weil sich die Vorwürfe mangels Beweisen “in Luft auflösen” werden.
Noch keine Verhandlung im Fall der Bestechung anberaumt
Die Sprecherin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn, sagte auf APA-Anfrage, es sei in dem Fall “noch keine Verhandlung anberaumt” worden. Wann diese stattfinden werde, konnte die Gerichtssprecherin nicht sagen. Sie fügte jedoch hinzu, dass eine Vorlaufzeit von zumindest vier Wochen erforderlich sei, weil ein Schöffensenat gebildet werden müsse. Aus Justizkreisen verlautete, dass der Prozess nicht vor September beginnen dürfte.
Mit Riedl noch drei weitere Angeklagte
Neben Riedl wurden auch der slowenisch-österreichische Unternehmer Walter Wolf sowie drei weitere Personen (Wilfried K., Wolfgang A. und Hans-Peter W.) in dem Korruptionsfall angeklagt. In Slowenien sind ebenfalls fünf Personen angeklagt worden, darunter neben Wolf auch der jetzige Oppositionsführer Jansa. Dieser sieht sich als Opfer von seinen politischen Gegnern nahestehenden Justizvertretern. Tatsächlich ist die Beweislage gegen den Ex-Premier eher dünn. Die Ermittler konnten bisher nicht feststellen, wo und wann er genau bestochen wurde. (APA/Redkation)