Am kommenden Montag wird es ernst: Die beiden 20-Jährigen, die bekannt wurden als die “Wiener Sniper”, sehen sich ab Montag der Haftprüfungsverhandlung gegenüber. Laut Österreich liege nun ein neues Gutachten der Tatwaffe auf dem Tisch, in dem festgehalten wurde, dass es sich bei den Schüssen aus der verwendeten Luftdruckpistole lediglich um den Tatbestand der leichten Körperverletzung gehandelt hat – was ein Strafmaß von einem Jahr nach sich ziehen könnte.
Nur ein Jahr Haft für Wiener Sniper?
Die Verteidigung hofft daher nun auf ein mildes Urteil für die Heckenschützen, berichtete die Tageszeitung am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft Wien sei jedoch darauf erpicht, den Tatbestand der schweren Körperverletzung durchzubringen – was fünf Jahre Haft für die beiden Angelagten bedeuten würde.
Den ganzen September hindurch hielten Berichte über den “unbekannten Sniper” in Wien, der mit einer Luftdruckwaffe wahllos auf Passanten schoss, die Stadt in Atem. 18 verletze Personen hatten sich bei der Exekutive gemeldet, auch ein hoher Sachschaden sei entstanden. Am 29. September gelang der Polizei schließlich, die beiden 20-Jährigen dingfest zu machen.