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Wiener Islam-Prediger Mirsad O. in Graz verurteilt: 20 Jahre Haft

Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen fand der Prozess in Graz statt
Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen fand der Prozess in Graz statt ©APA/ERWIN SCHERIAU
In der Nacht auf Donnerstag fiel im Grazer Straflandesgericht das Urteil gegen den mutmaßlichen Jihadisten Mirsad O. alias Ebu Tejma, der in Wien als Prediger tätig war und zahlreiche junge Männer für den Jihad rekrutiert haben soll.
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Anklage gegen Wiener Prediger

O. ist zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde der Verbrechen der terroristischer Vereinigung und der kriminellen Organisation sowie Anstiftung zu Mord und schwerer Nötigung für schuldig befunden.  Der zweite Angeklagte, Mucharbek T., ein angeblicher IS-Kämpfer, wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, vom Mordvorwurf aber freigesprochen.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen bei Prozess

Der Prozess begann im Februar unter den strengsten Sicherheitsvorkehrungen, die es in diesem Gericht jemals gegeben hatte. Neben Polizei und Sondereinheiten der Justizwache war auch ständig die Cobra vor Ort. Am letzten Tag wurde das Aufgebot am Nachmittag plötzlich auffallend verstärkt, und nachdem die Richter über die Fragen an die Geschworenen beraten hatten, wurde der Saal geräumt. Die Zuhörer, Anwälte, Dolmetscher und Journalisten mussten eine Stunde auf engem Raum warten, bis einige Männer und der Saal genauestens überprüft worden waren. Es soll Hinweise gegeben haben, dass sich unter den Zuschauern möglicherweise gefährliche Personen befinden. Diese wurden dann im Saal von den anderen Zuschauern separiert, und es ging ohne Zwischenfälle weiter.

Anklage gegen Mirsad O.: Rekrutierung von IS-Kämpfern?

Mirsad O. alias Ebu Tejma soll laut Staatsanwalt dafür verantwortlich sein, dass immer wieder junge Männer von Österreich nach Syrien gingen, sich dem IS anschlossen und zum Teil starben. O. hatte sich in Wien in einer Moschee als Prediger betätigt. Der andere Angeklagte, der Tschetschene Mucharbek T., soll selbst in Syrien an Massakern beteiligt gewesen sein. Beide Angeklagten fühlten sich in keiner Weise schuldig.

Mirsad O., der äußerst wortgewandt und betont höflich auftrat, erklärte immer wieder, er habe nur so gepredigt, wie er es in Saudi-Arabien gelernt habe, von Aufforderungen zum Kampf wollte er nichts wissen. “Seine Kernbotschaft war, der Islam ist durch den Jihad zu verbreiten”, war der Ankläger überzeugt. Der Prediger habe “ein Auftreten wie ein Popstar” gehabt und sogar über einen eigenen You-Tube-Kanal verfügt. Das Zielpublikum seien junge Muslime zwischen 14 und 30 Jahren gewesen, die praktisch “einer Gehirnwäsche unterzogen worden sind”, führte der Ankläger aus.

Junge Männer riskierten ihr Leben für den Jihad

Konkret wurden die Auswirkungen der ihm unterstellten Taten, als die Zeugen auftraten. Eltern, Geschwister und Freunde von jungen Männer, die als Kämpfer getötet wurden oder vermisst waren, kamen in den Zeugenstand. Sie schilderten ihre Machtlosigkeit gegen die plötzlich auftretenden Gelüste der jungen Männer, ihr Leben für den Jihad zu riskieren. Unter Tränen fragten einige Eltern vor Gericht, ob man irgendetwas über den Verbleib ihres Kindes wüsste – nicht einmal offizielle Todesnachrichten hatte es gegeben.

Mucharbek T.: Anklage auf Mord und Nötigung

Mucharbek T. wurde ebenso terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation vorgeworfen, darüber hinaus aber ganz konkret Mord und Nötigung. Um das Umfeld seiner Taten darzustellen, mussten sich die Geschworenen mehr als einmal Videos von grausamsten Hinrichtungen anschauen. T. leugnete alles, wurde aber von einem Zeugen, der bei der Freien Syrischen Armee (FSA) war, schwer belastet. Sein Verteidiger bezeichnete den Zeugen als “völlig unglaubwürdig.”

Schuldspruch für Prediger Mirsad O.

Die Geschworenen befanden, dass Mirsad O. schuldig ist der Verbrechen der terroristischen Organisation und der kriminellen Vereinigung, außerdem Bestimmungstäter für die terroristischen Straftaten Mord und schwere Nötigung. Mucharbek T. wurde ebenfalls in den Punkten terroristische Organisation und kriminelle Vereinigung sowie schwere Nötigung für schuldig befunden. Vom Vorwurf des Mordes wurde er freigesprochen. O. und der Staatsanwalt kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, T. erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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