Das Außenministerium könnte von dem im Jemen entführten Österreicher Dominik N. bis zu 50.000 Euro für seine Rettung zurückfordern, gelingt es denn, ihn zu befreien. Das zuletzt verschärfte Konsulargebührengesetz sieht explizit eine solche Lösung vor. Außenamts-Sprecher Martin Weiss wollte diese Möglichkeit am Montag, den 25. Februar nicht ausschließen. Er verwies auf die seit längerem geltende Reisewarnung für den ganzen Jemen.
Behörden könnten von Wiener Geld zurück fordern
Näher erörtern will man im Außenministerium die Frage nicht. “Das ist überhaupt nicht unser Thema”, sagte Weiss zuvor den “Salzburger Nachrichten”. Auch verwies der Diplomat darauf, dass Entführungen von Ausländern mitten aus dem Zentrum der Hauptstadt Sanaa bisher ungewöhnlich gewesen seien. Der 26-jährige Student war dort am 21. Dezember gemeinsam mit einem Paar aus Finnland verschleppt worden.
Außenminister Michael Spindelegger (V) hatte im Jänner angekündigt, die bisher nicht umgesetzte Regelung über Rückforderungen von leichtsinnigen Reisenden nun anzuwenden. “Wer aus eigenem Verschulden hohe Kosten für die öffentliche Hand verursacht, soll dafür gradestehen”, hatte der Außenminister mit Verweis auf die Geiselnahme im Jemen erklärt. Wer eine Reisewarnung des Außenministeriums ignoriert, und später vom Staat aus einer misslichen Lage gerettet werden muss, ist nach dem Gesetz regresspflichtig. Stellen die Behörden fest, dass sich die Person “grob schuldhaft” in eine schwierige Lage begeben hat, können bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Derzeit halten sich nach Schätzungen von österreichischen Vertretern weniger als zehn Österreicher im Jemen auf. Das Außenministerium rät ihnen dringend zur Ausreise.
(Red./APA)