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Wiener Anwalt erpresst und mit Pistole bedroht: Trio vor Gericht

Ein Trio steht wegen schwerer Erpressung vor Gericht.
Ein Trio steht wegen schwerer Erpressung vor Gericht. ©APA
Am Dienstag müssen sich drei Personen wegen schwerer Erpressung im Straflandesgericht verantworten. Sie hatten am 10. Februar 2015 einen Anwalt mit einer Pistole bedroht und ihn erpresst.
Anwalt erpresst und bedroht

Ein erfolgreicher Manager hat am Dienstag im Straflandesgericht zugegeben, am 10. Februar 2015 in Mafia-Manier einen Wiener Anwalt in seiner Kanzlei überfallen zu haben. Der 50-Jährige richtete eine geladene Pistole gegen die Brust des Juristen und erklärte, er habe den Auftrag, ihn zu erschießen. Er habe auf Bitte eines Geschäftspartners gehandelt, erklärte der Angeklagte einem Schöffensenat.

Der in der Immobilienbranche tätige Manager hatte 2014 einen Makler kennengelernt, mit dem er ein Erfolg versprechendes Liegenschaftsprojekt betrieb. Die beiden verstanden sich auch auf privater Ebene. Es habe sich “ein sehr vertrauensvolles Verhältnis” entwickelt, schilderte der 50-Jährige dem Gericht (Vorsitz: Michael Tolstiuk). Schließlich habe ihm der 54-Jährige von seinen Problemen mit einem Anwalt berichtet, mit dem er gemeinsam ein Immobilien-Geschäft in Wien-Donaustadt im Laufen hatte. Kurz vor dem Verkauf der betreffenden Immobilie habe der Anwalt jedoch diesen aus nicht nachvollziehbaren Gründen torpediert, woraus ein Schaden von über 600.000 Euro entstanden sei, so die Darstellung des Managers.

Mit Pistole bedroht und geschlagen

Seinen Angaben zufolge ließ sich der 50-Jährige in weiterer Folge darauf ein, dem 54-Jährigen aus der Patsche zu helfen, der von besagtem Anwalt mit Klagen und Schadenersatzforderungen zugedeckt worden war, weil dieser sich wiederum vom Makler betrogen fühlte. Er habe befürchtet, aus seinem im Werden befindlichen Geschäft mit dem Makler werde nichts, wenn der Anwalt diesem weiter zusetze, erläuterte der 50-Jährige. Also marschierte er eines Abends in die Kanzlei des Juristen und legte dort ein Verhalten an den Tag, wie man es aus Mafia-Filmen kennt: Er schüchterte den Anwalt mittels gezückter Pistole ein, und als dieser in Todesangst nach einem Ausweg suchte, ließ er sich eine Vermögensaufstellung vorlegen und verlangte 100.000 Euro.

Zudem musste der mit Kabelbindern gefesselte Anwalt einen vorgefertigten “Generalvergleich” unterschreiben, mit dem er von sämtlichen Anzeigen und Forderungen gegen den Immobilienmakler Abstand nahm. Als der Anwalt einen Fluchtversuch unternahm, schlug ihm der Manager den Knauf der Waffe gegen die Schläfe, worauf der Jurist blutend und benommen zu Boden ging. Bevor er ging, holte der Täter noch eine Gartenschere hervor und meinte zu seinem Opfer, er werde ihm nun einen Finger abschneiden, damit er nicht auf die Geldübergabe vergesse. Tatsächlich näherte er sich mit der Schere den Händen des Anwalts an – allerdings nur, um diesen am Ende von seinen Fesseln zu befreien.

Beklagter spicht von “Stresssituation”

Bei der geplanten Übergabe der 100.000 Euro, die drei Tage später in einem bekannten Kaffeehaus über die Bühne gehen sollten, klickten für den Manager die Handschellen. Der Anwalt hatte die Polizei eingeschaltet. Der von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Akademiker, dem die Anklage schwere Erpressung ankreidete, legte ein umfassendes Geständnis ab: “Es war exakt so, wie es in der Anklage steht.” Die ganze Situation sei “verrückt” gewesen, aber er sei davon ausgegangen, dass der befreundete Makler “zumindest ein moralisches Recht auf das Geld hatte”. Dass sich der von ihm massiv Bedrohte an die Polizei wenden könnte, “war mir nicht von vornherein klar”. Der Makler habe ihm ein “Erfolgshonorar” von zehn bis 25 Prozent versprochen, falls er den Anwalt dazu bringe, sämtliche Forderungen fallen zu lassen: “Mir ist es aber vielmehr um das Geschäft gegangen, das ich selbst finalisieren wollte.” Insofern habe er sich in einer “Stresssituation” befunden.

Ein Geständnis legte auch eine intime Freundin des 50-Jährigen ab, die sich als Beitragstäterin zu verantworten hatte. Sie hatte sich unter falschem Namen einen Termin bei dem Anwalt geben lassen und den Manager in die Kanzlei gebracht, wobei sie wusste, was dieser im Schilde führte. “Ich habe die Waffe gesehen, die er zur Argumentationsunterstützung mit hatte”, räumte die 53-Jährige ein. Bevor ihr Bekannter davon Gebrauch machte, verließ sie mit der Ausrede, sie habe Unterlagen im Auto vergessen, die Räumlichkeiten des Anwalts.

Mutmaßlicher Auftraggeber bekennt sich nicht schuldig

Nicht schuldig bekannte sich dagegen der angebliche Auftraggeber des Ganzen, dem Staatsanwalt Markus Berghammer neben der Erpressung auch schweren Betrug und Untreue zu Lasten des Anwalts vorwarf. Die inkriminierten Vermögensdelikte wischte der Immobilienmakler vom Tisch, indem er über den Anwalt, der seiner Zeugenladung aus vorerst unerfindlichen Gründen nicht nachkam, herzog: “Der Typ ist verhaltensauffällig. Das ist ein Maniac.” Nicht er habe im Rahmen des gemeinsamen Immobilienprojekts Beträge abgezweigt und für sich verwendet, sondern der Anwalt habe “Geld zum Fenster rausgeworfen” und “außerordentlichen Schaden angerichtet”. Immer mehr redete sich der Makler in Rage, bezeichnete den Anwalt als “Rotzpipn”, den man “mit rechtsstaatlichen Urteilen in die Ecke stellen muss, wo er hingehört”.

Ebenso wiesen der 54-Jährige und sein Verteidiger Ernst Schillhammer die Anstiftung zur Erpressung zurück. Diese Behauptung sei “falsch”, er habe dem Manager auch nicht – wie dieser zuvor zu Protokoll gegeben hatte – die Pistole beschafft. Der Mitangeklagte habe zwar von seinen Problemen mit dem Anwalt gewusst und daraufhin nach einem “Freedom to operate” gesucht: “Seine Rechtsabteilung hätte das einer juristischen Lösung zuführen sollen.” Weshalb der 50-Jährige stattdessen gewalttätig wurde, sei ihm ein Rätsel, meinte der Makler auf Befragen des Richters: “Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich nicht in seinem Kopf wohne.”

(APA, Red.)

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