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Wien wird 90 Jahre alt

Happy Fast-Jahrhundert, Bundesland Wien!
Happy Fast-Jahrhundert, Bundesland Wien! ©Martin Berens / pixelio.de
Von der Kaiserresidenz zum eigenen Bundesland: Vor genau 90 Jahren wurde die Loslösung Wiens von Niederösterreich beschlossen.

Am 29. Dezember 1921 wurde das diesbezügliche sogenannte “Trennungsgesetz” beschlossen. Damit löste sich Wien unter sozialdemokratischer Führung am 1. Jänner 1922 vom christlichsozial dominierten Niederösterreich. Beide wurden somit – infolge der “einvernehmlichen Scheidung” – selbstständige Bundesländer.

Doppelfunktion für den Bürgermeister

Der Wiener Bürgermeister fungiert seither auch als Landeshauptmann und der Gemeinderat als Landtag. Wien ist sowohl Gemeinde, Stadt mit eigenem Statut, Bundeshauptstadt und Bundesland. Historischer Ausgangspunkt der Doppelstellung von Wien als Gemeinde und Bundesland ist das Bundesverfassungsgesetz 1920, welches den Beginn des Trennungsprozesses zwischen Wien und Niederösterreich bildet. Bis 1918 war Wien Haupt- und Residenzstadt der österreichisch-ungarischen Monarchie, sowie Hauptstadt des Kronlandes Niederösterreich.

Seit dem Mittelalter war die Donaumetropole Zentrum und Sitz der niederösterreichischen Regierungsbehörden gewesen. Nach dem Zerfall der k.u.k. Monarchie war die österreichische Hauptstadt Teil des Bundeslandes Niederösterreich geblieben, was aber rasch zu Problemen führte: Die nicht unumstrittene Loslösung war unter anderem deswegen notwendig geworden, weil die dicht bevölkerte, sozialdemokratisch orientierte ehemalige Kaiserresidenz nun im niederösterreichischen Landtag mehr Abgeordnete stellte als die vier Landesviertel. Diese waren darüber hinaus traditionell mehrheitlich christlichsozial geprägt. Außerdem lebte im Großraum Alt-Niederösterreich insgesamt mehr als die Hälfte der Einwohner der jungen Republik, was zu Unmut bei den sechs anderen Bundesländern (das Burgenland zählte noch nicht dazu) führte.

1920 war es dann so weit

So einigten sich die beiden führenden Parteien im Jahr 1920, die Walzerstadt aus Niederösterreich herauszulösen und als eigenes Bundesland zu konstituieren. Am 1. Oktober wurde beschlossen, aus dem Wiener Gemeinderat gleichzeitig einen Landtag, aus dem Stadtsenat auch eine Landesregierung und aus dem Bürgermeister auch einen Landeshauptmann zu schaffen. Zu finden ist die Neuregelung im am 10. November 1920 per Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft getretenen Bundes-Verfassungsgesetz. Am 10. November 1920 beschloss Wien als Gemeinde und Bundesland seine eigene Stadtverfassung. Die Aufteilung des Eigentums Alt-Niederösterreichs auf die beiden Länder sollte noch ein Jahr in Anspruch nehmen und wurde im Dezember 1921 mit dem – in Wien und NÖ gleichlautend beschlossenen – Trennungsgesetz fixiert.

Erstmals tagte der Landtag für Wien am 10. November 1920 und beschloss die Verfassung der Bundeshauptstadt. Das Trennungsgesetz sah unter anderem vor, dass der Sitz von Landesregierung und Landtag Niederösterreichs im traditionellen Landhaus in der Wiener Herrengasse verbleibe, was jahrzehntelang beibehalten wurde. Der Weg zur eigenen niederösterreichischen Landeshauptstadt sollte sich noch als steinig erweisen: 1986 entschieden, sollte es bis 1997 dauern, bis die Übersiedelung ins St. Pöltner Regierungsviertel erfolgte. Die sogenannten “Hauptstadtfrage” wurde per Volksbefragung den Niederösterreichern selbst gestellt: 1986 entschied sich die Bevölkerung per Volksbefragung für St. Pölten. Der Slogan des damaligen Landeshauptmanns Siegfried Ludwig für eine Teilnahme an der Abstimmung lautete ab 1984 “Ein Land ohne Hauptstadt ist wie ein Gulasch ohne Saft”.

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