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Wien verbietet künftig Scharfmachen von Hunden

Neues Gesetz mit dem Hundeführerschein
Neues Gesetz mit dem Hundeführerschein ©APA (Hochmuth)
Ab 1. Juli müssen in Wien alle Besitzer sogenannter Kampfhunde einen Hundeführschein absolvieren. Das entsprechende Gesetz bringt jedoch noch weitere Verschärfungen. So wird in der Bundeshauptstadt künftig auch die Schutzhundeausbildung - also das Scharfmachen eines Vierbeiners - verboten sein.

“In den Händen Privater ist ein derart ausgebildeter Hund ähnlich einer Waffe, was zu gefährlichen Situationen führen kann”, begründete Umweltstadträtin Ulli Sima die Maßnahme. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gebe es die Schutzhundeausbildung dann nur mehr bei der Polizei und dem Bundesheer. Unterstützung kommt dabei von der Tierärztekammer.

Das Gesetz zur Einführung des Hundeführscheins stand am Dienstag auf der Tagesordnung des Umweltausschusses. Die ÖVP lehnte den Entwurf, der am 26. März im Landtag abgesegnet werden soll, ab. Das Konzept der SPÖ weise nicht nur grobe Mängel auf, zudem sei das Begutachtungsverfahren umgangen worden.

Der Hundeführscheinpflicht tritt am 1. Juli in Kraft. Die Prüfung muss innerhalb der erste drei Monaten ab Haltungsbeginn abgelegt werden. Wiener, die bereits jetzt einen Kampfhund halten, haben ab Juli ein Jahr lang Zeit. Werden Tierbesitzer ohne Führschein erwischt, setzt es Verwaltungsstrafen. Darüber hinaus kann in Gefahrensituationen der Hund auf Veranlassung der Polizei sofort und dauerhaft abgenommen werden.

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