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Vorgangsweise der Polizei bei Audimax-Demonstration rechtswidrig

Da es sich nicht um eine Besetzung handelte, war das Vorgehen der Polizei rechtswidrig.
Da es sich nicht um eine Besetzung handelte, war das Vorgehen der Polizei rechtswidrig. ©Leserreporterin Alexandra P.
Nach der Audimax-Besetzung im April 2012 waren 200 Studentenvon der Polizei festgehalten worden und mussten ihre Daten bekannt geben. Der Verwaltungssenat stellte am Dienstag fest, dass diese Vorgehensweise rechtswidrig war.
Audimax von Polizei geräumt
Studenten demonstrierten
IE als Master-Studium
Audimaxbesetzung 2012

Im April hatten Studenten der Internationalen Entwicklung gegen die Abschaffung ihres Bachelorstudiums protestiert und im Zuge dessen auch eine Versammlung im Audimax abgehalten. Die Polizei hatte diese aufgelöst und die Aktivisten zuvor bis zu eineinhalb Stunden im Hörsaal festgehalten, um die Daten aufzunehmen. Die Studierenden legten dagegen eine Maßnahmenbeschwerde ein. Sie bestehen darauf, dass es sich um eine Versammlung und keine Besetzung handelte und entsprechend von der Polizei falsch eingeordnet wurde. Einige Studierende hazze aufgrund der Vorfälle eine Verwaltungsstrafe wegen Störung öffentlicher Ordnung bekommen und wollen nun nach dem Bescheid des Verwaltungssenats Berufung einlegen.

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