Es ist allerdings möglich, die Stimmkarte persönlich bei der Wahlbehörde oder am Sonntag in einem Wahllokal abzugeben. Deshalb sind Anträge schriftlich, per Fax, Mail oder Internet noch am Mittwoch, und bei persönlicher Abholung noch bis Freitag möglich. Zuständig dafür ist das Gemeindeamt der Hauptwohnsitz-Gemeinde.
Volksbefragung: Briefwähler müssen sich beeilen
Um “taktisches” Wählen nach Wahlschluss zu verhindern, gilt jetzt für alle Wähler im In- und Ausland spätestens am Sonntag, 17.00 Uhr, Wahlschluss. Bis dahin müssen die Stimmkarten (wie sie bei der Volksbefragung heißen) bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Für Briefwähler heißt das de facto Freitag, weil am Wochenende in Österreich keine Post zugestellt wird. Für Auslandsösterreicher oder Touristen im Ausland bedeutet das wohl, dass es ihre Stimme nicht mehr zeitgerecht in die Heimat schafft. Bei den Vertretungsbehörden konnten die Stimmkarten nur bis Montag abgegeben werden.
Wer sich am Sonntag zwar in Österreich, aber nicht in seiner Heimatgemeinde aufhält, kann per Stimmkarte auch in einem Stimmkarten-Wahllokal einer “fremden” Gemeinde an der Volksbefragung teilnehmen. Außerdem kann man die Stimmkarte auch selbst oder per Boten zur Bezirkswahlbehörde bringen.
(APA)