AA

Veruntreuungsprozess gegen Wiener Notar in St. Pölten geht weiter

In St. Pölten stand ein Wiener Notar vor Gericht
In St. Pölten stand ein Wiener Notar vor Gericht ©APA (Sujet)
Ein Prozess gegen einen emeritierten Wiener Notar (55) und zwei Mitangeklagte wurde am Montag am Landesgericht St. Pölten fortgesetzt. Die Anklage lautete auf Amtsmissbrauch und Veruntreuung. Ein Mitangeklagter bekannte sich "teilschuldig".
Beginn des Prozesses

Einer der beiden ehemaligen Notariatskandidaten bekannte sich am Montag in St. Pölten doch teilweise schuldig, in einem Verlassenschaftsverfahren einen Teil der Protokolle wahrheitswidrig verfasst zu haben.

Amtsmissbrauch bestritten

Zu Verfahrensbeginn am vergangenen Montag hatten die Beschuldigten die Beteiligung am Amtsmissbrauch von sich gewiesen. Er habe seinen Job behalten wollen und auf Anweisung des Notars gehandelt, sagte der 38-Jährige heute. Es sei nicht einfach gewesen, eine Stelle als Notariatskandidat zu bekommen.

Die wahrheitswidrigen Behauptungen, die als Amtsvermerke verfasst wurden, hätten zumindest in einem Fall auf einem vorangegangenen Gespräch mit dem Notar beruht. Die Frage von Richter Slawomir Wiaderek, ob er die Fälschungen in den Protokollen auch dem zweiten Mitangeklagten, dem damaligen Verlassenschaftskurator, mitgeteilt habe, verneinte der Beschuldigte. Auch seien ihm keine Gesprächsinhalte zwischen dem Notar und dem Kurator über die gefälschten Schriftstücke im Fall einer 2005 verstorbenen 97-jährigen Pensionistin in Erinnerung.

Notar blieb bei “nicht schuldig”

Der 55-Jährige blieb indes bei seiner Verantwortung, sich hinsichtlich des Amtsmissbrauchs nicht schuldig zu bekennen. Er habe zwar die Protokolle unterfertigt, aber “nicht angeschafft”. “Ich habe überhaupt nichts in Auftrag gegeben”, so der Notar.

Die von seinem ehemaligen Mitarbeiter nun dargestellte Version, in der ein Amtsvermerk derart gestaltet wurde, dass man die Erbensuche nachträglich so darstellte, dass die eigene Kanzlei und nicht die Historikerkanzlei die Erben ausfindig machte, stimme nicht. Auch habe er kein Motiv gehabt, die Historikerkanzlei um ihr Honorar zu schädigen. “Mein Interesse musste doch sein, möglichst unauffällig die Erbensuche zu regeln”, betonte der 55-Jährige.

Verlassenschaft: 315.000 Euro veruntreut

Der Notar hatte sich zu Beginn des Verfahrens vor einer Woche schuldig bekannt, von 2003 bis 2007 in 14 Verlassenschaftsverfahren Gelder für eigene Zwecke veruntreut zu haben, was er damals noch bestritt. Laut Anklage belief sich der Gesamtschaden auf rund 315.000 Euro, wovon mittlerweile durch Wiedergutmachung nur noch etwa 141.000 übrig sind. Am Montag wurden weitere Zeugen gehört. Unter anderem sagte eine ehemalige Kanzleimitarbeiterin aus.

Ungereimtheiten fielen auf

Auslöser der Causa war, dass die Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland im ersten Halbjahr 2007 durch mehrere Beschwerden von Ungereimtheiten im betreffenden Notariat erfuhr. Daraufhin wurde der Notar unmittelbar zu einer Stellungnahme aufgefordert und vorgeladen.

Revision führte zu Beanstandungen

Nachdem die Beantwortungen laut Kammer schleppend waren, führte diese im Oktober 2007 eine außerordentliche Revision durch, die zu ersten Beanstandungen führte. In der Folge wurde ein Buchsachverständiger beauftragt.

Nach dessen erstem Zwischenbericht im April 2008 übergab die Notariatskammer den Fall an das OLG Wien (Oberlandesgericht) als Disziplinargericht. Der Notar wurde suspendiert, zeitgleich wurde eine Sachverhaltsdarstellung mit allen Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.

Staatsanwältin forderte Schuldsprüche

Im Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Veruntreuung gegen einen emeritierten Wiener Notar (55) und zwei Mitangeklagte sind am Montagnachmittag die Schlussplädoyers gehalten worden. Staatsanwältin Michaela Obenaus forderte “in allen Anklagepunkten Schuldsprüche”. Gegen 14.45 Uhr zogen sich die Schöffen zur Urteilsberatung zurück.

Die Anwälte des Notars und seines ehemaligen Notariatskandidaten sprachen sich jeweils für ein mildes Urteil aus. Der Verteidiger des Verlassenschaftskurators forderte hingegen für seinen Mandanten einen Freispruch: “Er war zu keiner Zeit involviert oder hat an der Erstellung von unrichtigen Protokollen mitgewirkt.”

Schlussplädoyers beim Prozess

Die Staatsanwältin war gegensätzlicher Meinung: Der Kurator hätte im Verlassenschaftsverfahren einer 2005 verstorbenen Pensionisten im Laufe der Zeit etwas bemerken müssen. Auch die von ihm erwähnten Blanko-Unterschriften seien den Zeugenaussagen zufolge nur die “Ausnahme” und “nicht an der Tagesordnung gewesen”.

Obenaus resümierte in ihrem Schlussvortrag, dass sich insgesamt die Veruntreuung als “umfangreichstes Faktum” im Prozess herausgestellt habe. Das späte Geständnis des Hauptangeklagten sei mildernd zu werten, jedoch hätte der Notar schon von Anfang an bei den Ermittlungen kooperieren und das Verfahren beschleunigen können.

“Strenge” oder doch milde Strafe?

Zu den Motiven hinsichtlich des Amtsmissbrauchs erschien ihr jenes des Notariatskandidaten, dass er seinen Job nicht riskieren wollte, als glaubwürdig. Dass aber der Verlassenschaftskurator “von allem nichts wusste”, nahm sie ihm nicht ab.

Es habe insgesamt ausreichende Belastungen gegeben, so Obenaus. Sie sprach sich für eine “strenge Strafe” aus, da diese als generell präventiv anzusehen sei.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Veruntreuungsprozess gegen Wiener Notar in St. Pölten geht weiter
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen