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Verletzungen der Wahlkampfregeln

Das Palästinensische Zentrum für Menschenrechte (PCHR) wirft der radikalislamischen Bewegung Hamas und Vertretern der Autonomiebehörde vor, gegen Wahlkampfbestimmungen zu verstoßen.

Das berichtet der französischsprachige israelische Internet-Nachrichtendienst „Guysen Israel“ am Montag. Laut PCHR haben Dutzende Imame unter Verletzung der Wahlgesetze in ihren Freitagspredigten die Gläubigen aufgerufen, bei der Parlamentswahl am Mittwoch für die Kandidaten der mit der Hamas verbundenen Liste „Wechsel und Reform“ zu stimmen.

In der Al-Sousi-Moschee im Flüchtlingslager Al-Shati im Gazastreifen hätten Gläubige einen Imam vor dem Ende seiner Predigt zu Boden geworfen. Darauf sei ein Kampf im Inneren und außerhalb des Gebäudes entstanden. Dem PCHR zufolge soll die Hamas seit dem 9. Jänner eine Wahlkampagne mittels einer auf der Al-Bashir-Moschee bei Jabalya angebrachten Antenne betreiben. Die Verwendung von Moscheen und anderen öffentlichen Einrichtungen für Wahlkampfzwecke verstoße jedoch gegen die Wahlgesetze.

Auch hochrangige Vertreter der Sicherheitskräfte der Autonomiebehörde hätten sich entgegen den entsprechenden Bestimmungen zugunsten bestimmter Kandidaten und Wahllisten in den Wahlkampf eingemischt, so das PCHR.

So leite ein Funktionär des für Gefangene zuständigen Ministeriums eine Wahlkampagne der regierende Fatah-Partei in Rafah mit Unterstützung des Direktors des Abu Yousel al-Najjar-Spitals. Auch in anderen öffentlichen Institutionen und Sicherheitseinrichtungen seien Komitees zur Unterstützung von Fatah-Kandidaten gebildet worden.

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