AA

Verhandlungen zu Kompetenzen des Bundespräsidenten kommen

Verhandlungen rund um die Befugnisse des Bundespräsidenten starten Ende März
Verhandlungen rund um die Befugnisse des Bundespräsidenten starten Ende März ©APA
Im Parlament wird mit Ende März über die Kompetenzen des Bundespräsidenten verhandelt. Die Regierungsparteien könnten, sofern Unterstützung der Opposition vorhanden ist, damit dem Staatsoberhaupt zahlreiche Aufgaben entziehen. 

So könnte der Präsident etwa zukünftig nicht mehr Recht zur Auflösung des Nationalrats haben. Einen Beschluss zu einer solchen Entrümpelung können sich Grüne und NEOS vorstellen, FPÖ und Team Stronach dürfte den Regierungsparteien keine Unterstützung entgegen bringen.

Kompetenzen des Bundespräsidenten: Verhandlungen ab Ende März

Seitens der Koalition haben die Klubchefs Andreas Schieder und Reinhold Lopatka Mitte Februar ihre Vorstellungen präsentiert. Neben den Ehelicherklärungen sollen auch Begnadigungen oder die Ernennung von Beamten in Zukunft keine formalen Kompetenzen des Bundespräsidenten mehr sein, so ihre Vorstellung.

Denkbar ist für Rot und Schwarz zudem, bei der Auflösung des Nationalrates und von Landtagen, der Beendigung der Tagung des Nationalrates und der Einberufung des Nationalrates in der tagungsfreien Zeit auf die Einbindung des Bundespräsidenten zu verzichten.

Auch Streichung von rechtlichen Relikten

Es gehe nicht um grundsätzliche Änderungen der Aufgaben des Bundespräsidenten, sondern um die Streichung von rechtlichen Relikten, meinte Schieder damals. Lopatka will zudem inhaltlich klarstellen, was die Rechte des Bundespräsidenten als Oberbefehlshaber des Bundesheeres, bei der Exekution von VfGH-Erkenntnissen und bei der Beurkundung der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen sind.

Besprochen wird dies erstmals am 31. März in einem eigens eingerichteten Unterausschuss des Verfassungsausschusses. Als weiterer Termin ist der 19. April ins Auge gefasst. Der Parlamentsbeschluss, eine Zweidrittelmaterie, soll dann spätestens im Herbst fallen.

Im Vorfeld wurden bereits Positionspapiere ausgetauscht. Die Grünen wollen Österreich demnach “trumpsicher” machen und einen präsidentiellen Missbrauch von Krisenmechanismen verhindern. Stark einschränken wollen sie etwa das Recht zur Entlassung der Bundesregierung. Die Auflösung des Nationalrats auf Vorschlag der Regierung soll erst mit der Konstituierung eines neu gewählten Nationalrats wirksam werden.

FPÖ sieht keine Notwendigkeit für Änderung

Die NEOS wollen, dass die Auflösung des Nationalrates nur dann erlaubt sein soll, wenn dieser im Rahmen einer gewissen Frist die Möglichkeit erhält, der neuen Regierung das Vertrauen zu entziehen. Statt der Prüfung von Bundesgesetzen auf deren verfassungsmäßiges Zustandekommen ist für sie ein Vorlagerecht an den Verfassungsgerichtshof denkbar.

Strikt gegen eine Beschneidung der Kompetenzen des Bundespräsidenten ist hingegen die FPÖ, sei dieser doch das einzig demokratisch gewählte Organ der Verwaltung, wie Verfassungssprecher Harald Stefan gegenüber der APA betonte. Weder bestehe dafür die Notwendigkeit, noch seien bisher bessere Lösungen vorgeschlagen worden.

Präsident Van der Bellen beobachtet Diskussion

Ähnlich sieht man das beim Team Stronach. Es müsse ein starkes Gegengewicht zu Parlament und vor allem dem Bundeskanzler vorhanden sein, meint man dort.

Der derzeitige Amtsinhaber will sich in der derzeitigen Diskussion nicht öffentlich zu Wort melden, beobachte sie aber, hieß es in der Präsidentschaftskanzlei. Im Vorjahr, damals noch als Präsidentschaftskandidat, hatte sich Alexander Van der Bellen kritisch gegenüber der Möglichkeit gezeigt, das Parlament auszuhebeln. “Ich bezweifle, dass das der Weisheit letzter Schluss ist im 21. Jahrhundert”, meinte er und regte eine Art Konvent an, um über die Verfassung von 1929 nachzudenken.

Fischer warnt vor Beschneidung der Kompetenzen

Österreichs Alt-Bundespräsident Heinz Fischer warnt vor einer frühzeitigen Reform der Rechte des Staatsoberhaupts. “Es wäre aus meiner Sicht ein No-Go, eine Beschneidung der Kompetenzen in der laufenden Amtsperiode wirksam werden zu lassen”, sagte er im “Kurier” (Sonntag-Ausgabe). Österreich habe eine Verfassungslage, die sich während der Tätigkeit von acht Bundespräsidenten bewährt habe.

Nur nach Ende der Amtsperiode

Wenn überhaupt, könnten Änderungen nur nach Ende der jetzigen Amtsperiode in Kraft treten, findet Fischer – “aber ein überzeugendes Argument, warum das stattfinden soll, sehe ich nicht”. Das Argument, Machtbefugnisse wie die Entlassung der Regierung seien bisher nicht genutzt worden, lässt der Ex-Präsident nicht gelten, denn: “Eine Notbremse im Arlbergexpress, die man in zwanzig Jahren niemals ziehen musste, ist trotzdem ein wichtiges Element der Sicherheit.”

Auch zur Volkswahl steht Fischer weiterhin. Diese habe sich bewährt, seit 1945 seien neun Bundespräsidenten gewählt worden, “und es war jedes Mal eine plausible Entscheidung”. Es werde daher auch der zehnte und elfte Bundespräsident vom Volk in einer vernünftigen Weise gewählt werden. Von der Abschaffung des Begnadigungsrechts hält Fischer ebenso wenig. Das heute geltende Vier-Augen-Prinzip würde dann zu einem Alleinentscheidungsrecht des Justizministers.

(APA/Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Verhandlungen zu Kompetenzen des Bundespräsidenten kommen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen