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Vergewaltigungsvorwurf: Ehemaliger WEGA-Beamter bekannte sich nicht schuldig

Der ehemalige WEGA-Beamte bekannte sich nicht schuldig
Der ehemalige WEGA-Beamte bekannte sich nicht schuldig ©APA
Beim Prozess gegen einen ehemaligen Polizisten, der wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin vor Gericht steht, bekannte sich der mutmaßliche Täter am Dienstag für nicht schuldig. Er soll vom Opfer angeschwärzt worden sein, so seine Anwältin.
WEGA-Beamter vor Gericht
Bakary J.: Polizisten entlassen
Vorwurf der Vergewaltigung

Der 48-jährige ehemalige WEGA-Beamte stand bereits einmal im Fall der Misshandlung von Bakary J. vor Gericht.

Vergewaltigungsvorwurf: Ex-WEGA-Beamter bekennt sich nicht schuldig

Die Verteidigerin bezeichnete das Opfer als “verwöhntes Einzelkind”, das eine “krankhafte Obsession für den Ex-Partner” gehegt habe. Durch ihre “Eifersucht und dem Kontrollzwang” hätte die Frau schlussendlich Kontakt mit den ehemaligen Lebensgefährtinnen des Angeklagten aufgenommen und sich mit ihnen angefreundet, sagte Maria Zehetbauer in ihrem Eingangsplädoyer. Sie hätte teilweise auf deren Kinder aufgepasst und bei ihnen sogar übernachtet. Ein Monat vor der angeklagten Vergewaltigung am 22. Mai 2012 sei es zu einem “Hexentreffen” des Opfers mit den ehemaligen Lebensgefährtinnen gekommen. Danach sei der Vergewaltigungsvorwurf erhoben worden, so die Anwältin. “Sie war offenbar auf Rache aus”, meinte Zehetbauer zum Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Martina Hahn.

Bedingte Haftstrafe im Fall Bakary J.

Nachdem der 48-Jährige und seine Kollegen im Fall Bakary J. wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden waren, wurde der Beamte – ebenso wie zwei andere – aus dem Polizeidienst entlassen. Er ließ eine Namensänderung durchführen und gab nebenbei Selbstverteidigungskurse für Frauen, in denen er seinen weiblichen Schützlingen unter anderem beibrachte, wie man sich gegen sexuelle Übergriffe zur Wehr setzt. Dort lernte er Ende 2009 eine jüngere Frau kennen, mit der er eine Beziehung einging. Die Frau – eine gebürtige Deutsche – zog bereits Anfang 2010 bei ihm ein. Nach zwei Jahren trennte man sich, es kam aber weiterhin zu sexuellen Treffen, wie Staatsanwalt Gerd Hermann ausführte.

“Soll ich dir jetzt nicht einfach das Licht auslöschen?”

Zwei Tage nach einem Sex-Date bei dem Mann soll sich am 22. Mai 2012 in der Wohnung der Frau in Wien der nun angeklagte Vorfall zugetragen haben. Vorangegangen waren mehrere SMS der Frau, die dem ehemaligen Polizisten unter anderem schrieb, dieser möge sie “bestrafen, was das Zeug hält”. Nach einem heftigen Streit in einem Lokal fuhr der 48-Jährige für ein klärendes Gespräch in die Wohnung der Frau. Dort soll er die Ex-Freundin sofort aufs Bett gedrängt und sich an ihr vergangen haben, obwohl die Frau durch verbale Äußerungen und Tritte gegen den Mann deutlich zu verstehen gab, dass sie das nicht wollte. Daraufhin nahm er laut Staatsanwalt die Frau in den Würgegriff und meinte: “Soll ich dir jetzt nicht einfach das Licht auslöschen?”

Als sie ihm sagte, dass sie ihn loswerden wollte, meinte er laut Anklage: “Weißt du, ich wollte immer schon einen grandiosen Abgang”, und weiters: “Das geht nur in ein paar Sekunden, dann bist du mich los und in fünf Minuten bin ich hier raus.” Die Frau bekam Todesangst. Als der 48-Jährige unter der Dusche stand, schrieb sie der Ex-Frau des Angeklagten eine SMS mit den Worten “Ruf die Polizei zu mir”. Als der Beschuldigte auf die Toilette ging, flüchtete sie aus der Wohnung, sperrte den Mann ein und rannte zu einer nahe gelegenen Polizeistation. Sie gab dort an, Schwierigkeiten mit ihrem Freund zu haben. Von einer Vergewaltigung sagte sie vorläufig nichts.

Der Angeklagte zum Vorfall: Vorgehen erfolgte einvernehmlich

Der Mann behauptet, sein Vorgehen wäre einvernehmlich erfolgt und im Rahmen dessen geblieben, was sich in sexueller Hinsicht zwischen den beiden abgespielt hätte. Eine härtere Gangart mit SM-Praktiken sei dabei durchaus der Regelfall gewesen. Die Ex-Freundin hat im Ermittlungsverfahren demgegenüber versichert, es wäre niemals zu von ihr erwünschten Gewalttätigkeiten gekommen. Ihre SMS, auf die der Angeklagte zu seiner Entlastung verweist, seien metaphorisch gemeint gewesen. Die Frau legte auch Fotos und Arztberichte vor, was schließlich dazu führte, dass auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien doch noch Anklage erhoben wurde, nachdem das Verfahren gegen den Mann 2013 zunächst eingestellt worden war.

Die Öffentlichkeit wurde zu Fragen zum höchstpersönlichen Lebensbereich ausgeschlossen. Das wird auch in den kommenden Verhandlungstagen am morgigen, Mittwoch, und in einer Woche der Fall sein, wenn seine ehemaligen Lebensgefährtinnen aussagen werden und die kontradiktorische Einvernahme des Opfers dem Gericht vorgespielt wird.

(APA/Red.)

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