Verband sperrte Jukic wegen Beleidigung ein Jahr
Das Strafmaß wurde auf zehn Monate unbedingt und zwei Monate auf Bewährung ausgesprochen. Bei den Olympischen Sommerspielen in London hatte Jukic erklärt, er werde seine Karriere beenden, falls er gesperrt werde. Jukic befindet sich derzeit auf Urlaub in Kroatien und will offenbar erst nach dieser Zeit der Erholung Stellung nehmen. Warum er zu der Verbands-Anhörung nicht erschienen ist, erklärte der kritische Schwimmer in der aktuellen Ausgabe des Magazins “News” damit, dass er dieses Gericht nicht anerkenne, weil es formalrechtlich nicht korrekt zusammengesetzt sei. Laut Jukic sind nur zwei Mitglieder gewählt worden, das dritte sei lediglich nominiert worden. “Es (das Gericht/Anm.) kann mich also gar nicht für Wettkämpfe sperren”, sagt Jukic im News-Interview.
Jukic rechnet in dem News-Interview auch mit Verbandspräsident Paul Schauer ab. “Im Moment beruhen viele Entscheidungen im Verband auf der Willkür eines einzelnen Menschen”, so Jukic. Für viele Funktionäre sei bei einem Wettkampf Sightseeing wichtiger als der Sport. “Es ist eine Schande für den Verband, solche Leute an solche Positionen zu setzen”, sagt Jukic.
Jukic hatte am 23. August Gelegenheit, den Fall vor dem Juristen-Senat aus seiner Sicht darzulegen, erschien aber nicht vor dem dreiköpfigen Gremium, das sich aus Herbert Schachter (Vorsitz), Kurt Kozak und Rainer Fischer-See zusammensetzte. Das schriftlich ausgefertigte Urteil wurde am Mittwochnachmittag an die betroffenen Parteien übermittelt. Jukic hat nun zwei Wochen Zeit, gegen die Entscheidung beim Verbandstag Einspruch zu erheben.
Jukic war die Beleidigung von drei Funktionsträgern des OSV im Rahmen der EM in Debrecen am 27. Mai vorgeworfen worden. Er hatte zwei Funktionäre und einen Kampfrichter im Teamhotel beschimpft, der Satz “ich reiße euch den Arsch auf” war u.a. gefallen. Das Verbandsgericht sprach Jukic nach Sichtung der Beweisprotokolle und neuerlicher Einvernahme der anderen drei Beteiligten des Vorfalles schuldig. Eine Tonaufnahme des Vorfalles wurde nicht als Beweis herangezogen.
“Die Äußerungen sind als erwiesen angenommen worden. Er hat den Delegationsleiter und zwei weitere Personen massiv verbal angegriffen und beleidigt. Außerdem hat er versucht, eine Person körperlich anzugreifen. Das wurde durch eine der drei Personen aber verhindert”, erläuterte der Senatsvorsitzende Schachter gegenüber der APA. Der Jurist verwies darauf, dass sich der Vorfall vor einer größeren Personengruppe abgespielt habe.