“Keine Ahnung, wie Sie erwarten, dass sich da Leute ändern. Da wundern Sie sich, dass solche Sachen passieren”, meinte er noch zum Gericht, ehe er sich mit Verteidiger Wolfgang Blaschitz zurückzog, um über allfällige Rechtsmittel zu beraten.
Terror-Prozess in Wien: Urteil nicht rechtskräftig
Der 19-Jährige wurde von den acht Geschworenen in den zentralen Anklagepunkten – versuchte Bestimmung zum Mord in zwei Fällen, jeweils in Form einer terroristischen Straftat – mehrheitlich schuldig erkannt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Wolfgang Blaschitz erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
Schuldsprüche setzte es mit geringen Modifikationen auch in den weiteren Anklagepunkten Beteiligung an einer versuchten vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel in Form einer terroristischen Straftat, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie in einer kriminellen Organisation, Gutheißen terroristischer Straftaten und Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat.
“Verwerfliches Motiv” war erschwerend
Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren befand das Schwurgericht eine neunjährige Freiheitsstrafe als tat- und schuldangemessen. Erschwerend wurde bei der Strafbemessung das Handeln aus einem “besonders verwerflichen Motiv” – nämlich aus radikalislamistischen Beweggründen – gewertet.
Eine offene bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten aus einer einige Zeit zurückliegenden Vorverurteilung wurde dem 19-Jährigen nicht widerrufen. Darauf bezog sich seine Äußerung “Ist mir doch scheißegal”, die er als unmittelbare Reaktion auf die Urteilsverkündung setzte. In Stattgebung eines Antrags der Staatsanwaltschaft wurde der junge Mann vom Wahlrecht ausgeschlossen.
(APA/Red)