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Urteil im Aliyev-Prozess in Wien: Freisprüche vom Doppelmord

Die beiden Angeklagteb Vadim Koshlyak und Alnur Mussayev (R.) nach der Urteilsverkündung im Aliyev-Prozess.
Die beiden Angeklagteb Vadim Koshlyak und Alnur Mussayev (R.) nach der Urteilsverkündung im Aliyev-Prozess. ©APA
Mit einstimmigen Freisprüchen vom Doppelmord-Vorwurf ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht der Prozess um die Entführung und Ermordung der kasachischen Banker Zholdas Timraliyev und Aybar Khasenov zu Ende gegangen.
Bilder der Urteilsverkündung
Finale Phase im Prozess
Bericht über Leichenfund

Der ehemalige Chef des kasachischen Geheimdiensts KNB, Alnur Mussayev, wurde darüber hinaus von sämtlichen weiteren, ihn betreffenden Anklagepunkten freigesprochen.

Vadim Koshlyak, der frühere Sicherheitsberater des ehemaligen kasachischen Botschafters in Wien, Rakhat Aliyev, wurde in einem einzigen Anklagepunkt schuldig erkannt.

Freisprüche im Aliyev-Prozess

Bei ihm gingen die Geschworenen mit 6:2 Stimmen davon aus, dass er gemeinsam mit Aliyev die Manager der Nurbank am 31. Jänner 2007 unter einem Vorwand ins Büro der Bank gelockt und sich am weiteren Geschehen insoweit beteiligt hatte, als er an der Verschleppung, Gefangennahme, Befragung und Misshandlung Timraliyevs beteiligt war. Dafür wurde er wegen Freiheitsentziehung ( § 99 StGB) bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Beide Angeklagte auf freien Fuß gesetzt

Von den über ihn verhängten zwei Jahren bekam Vadim Koshlyak 16 Monate unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Den unbedingten Strafteil von acht Monaten hat er bereits abgesessen, da ihm die in U-Haft verbrachte Zeit ex lege auf die Strafe angerechnet wurde. Damit wurde – wie der zur Gänze freigesprochene Alnur Mussayev – auch Koshlayak noch am Freitag enthaftet.

Bei der Strafbemessung wurde Koshlyak neben seiner bisherigen Unbescholtenheit die lange Verfahrensdauer mildernd angerechnet. Diese habe sein Leben “beeinträchtigt”, bemerkte der vorsitzende Richter Andreas Böhm.

Staatsanwalt Markus Berghammer meldete gegen den Freispruch für Mussayev Nichtigkeitsbeschwerde, gegen die teilbedingte Haftstrafe für Koshlyak Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Entscheidungen sind daher nicht rechtskräftig.

Aliyevs Witwe von “posthumem Freispruch” angetan

In dem Verfahren hätte sich mit Rakhat Aliyev der frühere Schwiegersohn des kasachischen Staatspräsidenten Nursultan Nasarbajew als Hauptangeklagter zu verantworten gehabt. Der kasachische Ex-Botschafter in Wien wurde aber am 24. Februar tot in seiner Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt aufgefunden. Die Justiz geht von Selbstmord aus, offizielle Todesursache liegt allerdings noch keine vor.

Seine Witwe wertete die Freisprüche für die beiden verbliebenen Angeklagten auch als “posthumen Freispruch für Rakhat”, wie es in einer der APA übermittelten Stellungnahme hieß. Das Verfahren sei von der “repressiven Diktatur Kasachstan und ihren Schergen fabriziert” worden. Man habe ihren Ehemann “unrichtigerweise für diese Morde beschuldigt”, doch die Wahrheit habe am Ende “triumphiert”, so Elnara Shorazova in ihrem Statement. Und weiter: “Die Anstrengungen meines Ehemannes sind siegreich. Er wartete hoffnungsvoll auf diesen Tag, bedauerlicherweise wurde ihm nicht gestattet, diesen Moment auch zu erleben. Dieses Verfahren sollte seine Unschuld endgültig beweisen und die Unterdrückungen durch das kasachische Regime enthüllen.”

Aliyev sei überzeugt gewesen, dass die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen “einen Versuch darstellten, ihn wegen seiner Kritik am repressiven kasachischen Regime zum Schweigen zu bringen”, betonte die Witwe. Aliyev habe das Gerichtsverfahren als seine Möglichkeit gesehen, “die Wahrheit endlich ans Licht zu bringen”. Das Verfahren habe gezeigt, “dass keinem der sogenannten ‘Beweise’ des kasachischen Staates Glauben geschenkt werden kann, da diese höchstwahrscheinlich vom kasachischen Geheimdienst manipuliert und fabriziert wurden”, erklärte Shorazova. Insofern würdige der Ausgang des Schwurpozesses “auch das Leben all jener tapferen Menschen, die sich – genauso wie es mein Ehemann in den letzten Jahren getan hat – gegen eine Diktatur zur Wehr setzten und dafür den höchsten Preis zahlen mussten”.

“Noch nicht aller Tage Abend”

Naturgemäß entgegen gesetzter Ansicht war Gabriel Lansky, der Rechtsvertreter der beiden Witwen der gewaltsam ums Leben gekommenen Banker, der sich mit seiner Kanzlei als Privatbeteiligten-Vertreter dem Verfahren angeschlossen hatte. Lansky betonte i, die Geschworenen hätten “den Kern der Anklage” – die Entführung und Gefangennahme von Zholdas Timraliyev und Aybar Khasenov – bestätigt: “Damit ist klar gestellt, dass Aliyev und Vadim Koshlyak Verbrecher sind.” Die Geschworenen hätten der von den Verteidigern verbreiteten Darstellung, der kasachische Geheimdienst habe Beweise fingiert und Aliyev und seine Helfer wären politisch Verfolgte gewesen, mehrheitlich nicht geglaubt: “Es ist somit auch klar gestellt, dass diese von den Verteidigern behauptete KNB-Story nicht stimmt.”

Lansky hob hervor, dass neben der Staatsanwaltschaft auch die Privatbeteiligten-Vertreter Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet hätten, zumal die über Koshlyak verhängte Strafe bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren “völlig unangemessen” sei. “Ich bin zuversichtlich, dass der Oberste Gerichtshof den Nichtigkeitsbeschwerden Folge geben wird. Es ist noch nicht aller Tage Abend”

(APA)

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