Der Amokfahrer Alen R. ist am Donnerstag im Grazer Landesgericht von einem Schwursenat des Mordes und des versuchten Mordes schuldig gesprochen worden.
Dabei bejahten die Geschworenen auch eindeutig, dass der 27-Jährige bei der Fahrt im Juni des Vorjahres, bei der drei Menschen getötet und zahlreiche weitere teils schwer verletzt wurden, zurechnungsfähig war. Die Sprüche fielen einstimmig aus.
Alen R.: Lebenslang und Einweisung
Alen R. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seine Verteidigerin Liane Hirschbrich kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die Geschworenen bejahten einstimmig alle Hauptfragen. Damit wurde Alen R. in 108 Fällen des Mordversuchs schuldig gesprochen.
Richter Rom: “Opfer hatten keine Chancen, auszuweichen”
Richter Andreas Rom sagte zum Strafausmaß, dass es sich mildernd ausgewirkt habe, dass es in 108 Fällen beim Mordversuch geblieben sei. Erschwerend war hingegen, “dass die Opfer keine Chance hatten auszuweichen”.
Der Angeklagte blieb bei der Urteilsverkündung ungerührt. Er wieder holte seine Verantwortung, die er schon früher im Prozessverlauf gegeben hatte: “Ich habe aus Angst gehandelt.”
(APA, Red.)