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Unfall von Ex-Hells-Angels-Anwärter nach Flucht in Wien: Prozess vertagt

Der Prozess gegen den 47-Jährigen wurde vertagt
Der Prozess gegen den 47-Jährigen wurde vertagt ©APA (Sujet)
Der Prozess um einen ehemaligen Hells-Angels-Anwärter, der im Mai 2017 vor der Polizei auf seinem Motorrad flüchtete und einen Unfall verursachte, wurde am Donnerstag vertagt.
Wilde Verfolgungsjagd in Wien

Die Verhandlung, bei der nicht weniger als sieben Delikte angeklagt sind, wurde zur Ladung weiterer Zeugen und zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens vertagt.

Flucht von Ex-Hells-Angels-Anwärter endete mit Unfall: Prozess in Wien

Der frühere Ex-Hells-Angels-Anwärter hat nicht nur 14 Vorstrafen, sondern auch die Teilnahme an einer TV-Abspeck-Show vorzuweisen. Neben kalorienhältiger Kost dürfte auch der Alkohol einiges zu seiner Leibesfülle beigetragen zu haben – zumindest hatte er am frühen Nachmittag des 26. Mai bereits sechs Wodka intus. Die 1,2 Promille hielten den Mann jedoch ebenso wenig davon ab, seine Harley zu besteigen, wie das am Vortag geschnupfte Kokain oder der fehlende Führerschein, den er bereits vor Jahren eingebüßt hatte.

Zwei Sperren der Polizei umfahren

Im Bereich des Karl-Marx-Hofes in Döbling beobachtete eine Streife, wie der 47-Jährige beim Abbiegen fast ein Kleinkind auf dem Schutzweg überfahren hätte, und folgten dem Biker. Als dieser darauf aufmerksam wurde, begann eine wilde Jagd, die bis nach Währing ging. Dabei soll der Angeklagte bis auf 130 km/h beschleunigt, mehrere rote Ampeln ignoriert und zwei Sperren der Polizei umfahren haben. Erst bei der Gymnasiumstraße war Endstation, als der Mann die Herrschaft über seine schwere Maschine verlor und gegen mehrere geparkte Fahrzeuge krachte.

Auch danach dachte er laut Anklage nicht ans Aufgeben, sondern soll in die Innentasche seiner “Kutte”, wie die ärmellose Bikerjacke im Jargon genannt wird, nach einem Springmesser gegriffen haben. Die Beamten gaben daraufhin einen Schreckschuss ab und überwältigten den Hünen, der dabei einen Polizisten verletzt haben soll. Zudem ließ er zwei der Gesetzeshüter wissen, dass er wisse, in welchem Kommissariat sie ihren Dienst versehen, er ein Hells Angels sei und sie umbringen würde.

“Kurzschlusspanikreaktion”

Gegenüber Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik verantwortete sich der Angeklagte teilgeständig. Seine Flucht sei eine “Kurzschlusspanikreaktion” gewesen. Er habe auf seiner Flucht auch niemanden gefährdet, geschweige denn sich gegen die Festnahme gewehrt oder die Polizisten bedroht. Dass er trotz Waffenverbots gleich mit zwei Messern unterwegs war, dabei habe er sich nichts gedacht. Und er hätte gar nicht danach greifen können, da er über der Kutte noch eine weitere Jacke angehabt hätte – an die sich aber keiner der bisher befragten Zeugen erinnern konnte.

Diese Frage und ob sich der Beschuldigte tatsächlich so gebärdet hat, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, soll die Befragung aller beteiligter Polizisten und Sanitäter klären. Ebenso wird eine psychiatrische Sachverständige zu klären haben, inwieweit der 47-Jährige durch Alkohol, Drogen und Schmerzmittel beeinträchtigt war. Dass die nächste Verhandlung am 8. September um 8.30 Uhr beginnen wird, entlockte den darob wenig begeisterten Freunden und Angehörigen des Angeklagten im Zuschauerbereich ein ungläubiges Aufstöhnen.

(APA/Red.)

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