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UNESCO will über WKR-Ball nachdenken, Innenministerium schweigt dazu

Unter viel Polizeischutz: So tanzt der rechteste Ball Österreichs
Unter viel Polizeischutz: So tanzt der rechteste Ball Österreichs ©APA/HERBERT P. OCZERET
Der rechte WKR-Ball erregt alle Jahre wieder die Gemüter. Und dass die UNESCO ihn gar zum Weltkulturerbe machen will, stößt nicht nur bei der linkslinken Jagdgesellschaft auf Unverständnis.
Ball soll Kulturerbe werden
Strache steht auf Ball

Als “richtiges Zeichen und zu hundert Prozent unterstützenswert” wertet SPÖ-Kultursprecherin Sonja Ablinger den Umstand, dass die UNESCO noch einmal über die Nennung des umstrittenen WKR-Balls als immaterielles Kulturerbe nachdenken will.”Der Ball des Wiener Korporationsringes gilt als eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen in Europa und wurde völlig zu Recht aus der Hofburg verbannt. Es muss daher gründlich überlegt werden, welche negative Signalwirkung von einer Nennung als Kulturerbe ausgeht”, warnte Ablinger heute, Mittwoch, gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. 

Für Ablinger ist klar: “Rein formelle Kriterien dürfen gerade beim WKR-Ball für eine Nennung als Kulturerbe Österreichs keinesfalls ausschlaggebend sein. Es muss allen verantwortungsbewussten Beteiligten darum gehen, ein klares und unmissverständlichen Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen”, so Ablingers Appell zum WKR-Ball.

Beobachtet der Verfassungsschutz den WKR-Ball?

Das Innenministerium verrät nicht, ob der umstrittene WKR-Ball unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz gestellt wird oder nicht. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Ressortchefin Johanna Mikl-Leitner (V) heißt es lediglich, Studentenverbindungen seien für die Sicherheitsbehörden “nur im Zusammenhang mit sicherheitspolizeilichen oder strafrechtlich relevanten Umständen von Interesse”.

Definitionssache Rechtsextremismus

“Der Begriff ‘Rechtsextremismus’ ist der österreichischen Rechtsordnung fremd”, stellt das Ministerium klar. Lediglich Nationalsozialismus als Teil rechtsextremistischer Ideologien bzw. die nationalsozialistische Wiederbetätigung seien im Verbotsgesetz abgebildet und entsprechende Tatbestände normiert. Allerdings wird auf eine Liste “zentraler Elemente” verwiesen, an denen man “verfassungsfeindliche extremistische Einstellungen” festmachen könne, wie etwa Antipluralismus, Autoritarismus sowie “nationalisierende Geschichtsbetrachtung bis hin zum Revisionismus”. Das Vorliegen eines einzelnen Elements sei allerdings “nicht ausreichend für die Zuordnung zu einer rechtsextremistischen Ideologie”.

Innenministerium schweigt sich aus

Der Grüne Nationalratsabgeordnete Karl Öllinger wollte von Mikl-Leitner auch wissen, ob ihrem Ressort bekannt sei, dass Mitglieder verschiedener Burschenschaften sowie frühere Ballbesucher “rechtsextrem” oder Neonazis seien. Eine Frage lautete auch: “Ist Ihnen bekannt, ob Teilnehmer des Balls in Verbindung mit dem Neonazi-Netzwerk Alpen-Donau stehen oder standen?” Die pauschale Antwort des Innenministeriums auf mehr als ein Dutzend Fragen zum WKR-Ball – “Nein.”

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