Transparenzpaket auf Regierungsklausur fixiert
Ginge es nach der SPÖ, würden die Länder über ein Bundesgesetz zur Übernahme der Mindestregelungen des Bundes verpflichtet. Das wäre die klarere Regelung, befand Kanzler Faymann und wandte sich gegen einen “Fleckerlteppich”. Vizekanzler Spindelegger wiederum will den Ländern ein halbes Jahr Zeit lassen, sich eigene Modi zu überlegen. Da es ohnehin die Vorgaben des Bundes gebe, die zumindest einzuhalten wären, sehe er keinen qualitativen Unterschied zu einer bundesgesetzlichen Lösung, meinte ÖVP-Klubchef Kopf.
Die nächsten Wochen will man nun nützen, um vielleicht doch noch in der Koalition bzw. im Gespräch mit den Ländern zu einer Verständigung zu kommen. Als Deadline gilt der 15. Mai, an dem der Ministerratsbeschluss erfolgen soll. Inkrafttreten werden die Maßnahmen des Pakets zu unterschiedlichen Zeitpunkten. So könnten etwa die strengeren Regelungen für Abgeordnete oder das Lobbyistenregister umgehend nach dem Parlamentsbeschluss wirksam werden, während die Neuregelung der Parteispenden erst 2013 kommen soll.
Zumindest im Grundsatz ist man sich hier in der Koalition einig geworden. Ab Zuwendungen in Höhe von 5.000 Euro muss offengelegt werden. Anonyme Spenden sind nur bis 1.000 Euro erlaubt, Zuwendungen aus dem Ausland bis 2.500 Euro. Eingebunden werden auch die Vorfeldorganisationen der Parteien. Zudem müssen Parteien bekanntgeben, wenn sie Anteile an Unternehmen besitzen, ab fünf Prozent direkter bzw. ab zehn Prozent indirekter Beteiligung. Dieser Punkt galt wegen der umfangreichen Unternehmungen der Wiener SPÖ als heikel.
Begrenzt werden die Kosten für Wahlkämpfe. Für sie dürfen maximal sieben Millionen Euro ausgegeben werden.
Vor allem für Abgeordnete relevant ist jene Regelung, wonach sämtliche Nebentätigkeiten und der Bezug daraus angegeben werden müssen. Dabei muss allerdings nicht der genaue Betrag genannt werden, aber in welche Bezugsstufe man fällt, also etwa bis 1.000, bis 3.500 etc. Auch unbezahlte Betätigungen müssen kundgetan werden, was dann auch für Regierungsmitglieder gilt.