“Das Bundesheer hat ein umfangreiches und genau geregeltes Disziplinar- und Beschwerdewesen, um Missstände von vornherein zu verhindern, bzw. tatsächlich Bestehende anzuzeigen und abzustellen”, teilte das Ministerium aufgrund des aktuellen Todesfalles mit. Dazu gebe es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die den Soldaten, “ob sie Rekruten oder Kadersoldaten sind”, zur Verfügung stehen.
42 Prozent der Beschwerden betrafen Ausbildung
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der außerordentlichen Beschwerde an die Parlamentarische Bundesheerkommission. Diese gibt jährlich einen Bericht heraus: Von den 144 Verfahren im vergangenen Jahr bezogen sich 42 Prozent auf die Ausbildung, 9 Prozent auf die Versorgung und 3 Prozent auf die Infrastruktur. 16 Prozent der Beschwerden kamen von Rekruten, 18 Prozent von Chargen, 22 Prozent von Unteroffizieren, 16 Prozent von Offizieren und 28 Prozent von anderen Mitarbeitern.
Eine ordentliche Beschwerde innerhalb des Heeres richtet sich grundsätzlich an den Einheitskommandanten. Von den 32 ordentlichen Beschwerden im vergangenen Jahr wurden knapp über 38 Prozent als berechtigt anerkannt. Davon bezog sich die Hälfte auf die Ausbildung und knapp 5 Prozent auf die Versorgung. Knapp 60 Prozent des heeresinternen Beschwerden kamen von Offizieren, 28 Prozent von Unteroffizieren und über 12 Prozent von Rekruten.
Laut Verteididungsministerium können sich Rekruten auch an die gewählten Soldatenvertreter und an das Helpline-Service des Heerespsychologischen Dienstes wenden.