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Tod in Paraguay: Ehemann und Freundin wegen Mordes verurteilt

Das Paar wurde des Giftmordes schuldig gesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Paar wurde des Giftmordes schuldig gesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA
Im Prozess um den mutmaßlichen Vergiftungstod einer Niederösterreicherin 2011 bei einer Reise zu dritt in Paraguay haben die Geschworenen in Wiener Neustadt nach stundenlanger Beratung einstimmig auf Mord entschieden.
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Der angeklagte Ehemann (55) der Toten wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, seine Partnerin (47) zu 17 Jahren Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden vorgeworfen, die Frau in Independencia aus Habgier mit einem opiathaltigen Schmerzmittel vergiftet zu haben. Die 46-Jährige wurde noch am Todestag begraben, wobei der Mann den südamerikanischen Behörden verschwieg, dass er der Ehemann war, und auch Verwandte daheim nicht informierte.

Angeklagte bekannten sich nicht schuldig

Zu Prozessbeginn am 3. Juni hatten sich die Angeklagten nicht schuldig bekannt. “Es liegt kein Verbrechen vor. Das einzige Verbrechen ist das, dass wir hier zu zweit auf der Anklagebank sitzen”, erklärte der 55-Jährige auch Dienstagabend in seinen letzten Worten vor der Urteilsberatung.

Die Staatsanwältin hielt in ihrem Schlussvortrag an der Indizienkette fest: Das Paar habe die geistig behinderte Ehefrau nur ausgenützt, um an zwei Bausparverträge in der Höhe von insgesamt 80.000 Euro zu gelangen. Die Ehe des Mannes mit dem späteren Opfer sei eine reine Scheinehe gewesen. Dem hielten die Verteidiger entgegen, dass die Anklage lediglich auf Annahmen beruhe und es keine Beweise dafür gebe, dass die 46-Jährige durch Gift starb.

Tödliche Tabletten in Paraguay verabreicht

Eine Exhumierung der Leiche war nicht mehr möglich gewesen, lediglich Gewebeproben konnten zur Analyse übermittelt werden. Der Gerichtsmediziner sprach am Dienstag von einer Intoxikation mit Hydromorphin als wahrscheinlicher Todesursache. Laut Wolfgang Denk seien vier Tabletten, deren Wirkstoff man in dem Muskelgewebe der Toten nachweisen konnte, bereits tödlich.

Die Verteidigung meldete Nichtigkeit und Berufung an, so Anwalt Michael Dohr. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(APA)

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