Am Dienstag muss sich ein Angeklagter wegen versuchter und vollendeter Nötigung aufgrund von E-Mails an zwei Bekleidungsunternehmen, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten, ein zweiter Tag ist am Mittwoch anberaumt.
Freisprüche im Tierschützer-Prozess
Vier weitere Beschuldigte waren in zwei vorangegangenen Verfahren am 13. und 19. Mai freigesprochen worden. VGT-Obmann Martin Balluch (Verein gegen Tierfabriken), einst Erstangeklagter, sprach in einer Reaktion von einer “Glanzstunde für den Rechtsstaat”. Einzelrichter Erich Csarmann zufolge mangelte es im Fall der vorgeworfenen Tierquälerei im Rahmen einer Schweinebefreiung an Beweisen, in seiner Urteilsbegründung nach dem zweiten Verfahren sah er den Tatbestand der Nötigung im Zuge einer Anti-Pelz-Demo “in keinster Weise” erfüllt. Da die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, sind diese Freisprüche mittlerweile rechtskräftig.
Seit 2011 vor Gericht
Die fünf Tierschützer hatten mit acht weiteren 14 Monate lang die Anklagebank am Landesgericht Wiener Neustadt gedrückt, ehe alle am 2. Mai 2011 vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278 – mittlerweile rechtskräftig – freigesprochen worden. Im Vorjahr hob das Oberlandesgericht Wien fünf der 13 Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt auf, was neue Verfahren bedeutete. (APA)