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Tierschützer-Prozess in NÖ: Freispruch im ersten Verfahren bei Neuauflage

Beim Prozess in Wiener Neustadt.
Beim Prozess in Wiener Neustadt. ©APA
Das erste von drei Verfahren in der teilweisen Neuauflage des Prozesses in Wiener Neustadt hat am Dienstag nach nur etwa 90 Minuten mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch geendet. Für das Gericht liege kein strafrechtlich zu verurteilender Vorwurf vor, so Richter Erich Csarmann. Der wegen schwerer Sachbeschädigung und Tierquälerei angeklagte ehemalige Kampagnenleiter der Vier Pfoten nahm das Urteil an.
Beim Prozess in Wiener Neustadt
Neuauflage des Verfahrens
Angeklagte: "Nicht schuldig"
70.000 Euro Schaden

Er hatte sich zuvor nicht schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Das “Spielchen” könnte sich daher fortsetzen, mutmaßte der Angeklagte nach Verhandlungsende noch im Gerichtssaal.

Dem Mann war zur Last gelegt worden, im März 2008 in Bad Fischau-Brunn (Bezirk Wiener Neustadt) einen Schweinestall aufgebrochen zu haben. Dadurch seien etwa 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige verendet.

Tierschützer-Prozess in neuer Auflage

Die teilweise Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens ging unter regem Interesse von Medien und Zuhörern über die Bühne.

Unter Letzteren befand sich auch Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), der wie die übrigen Beschuldigten rechtskräftig vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen worden war.

(APA)

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