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Tag 21 im Schlepper-Prozess in Wiener Neustadt

Schleppend verläuft der Prozess in Wiener Neustadt.
Schleppend verläuft der Prozess in Wiener Neustadt. ©dpa
Im Schlepper-Prozess in Wiener Neustadt ist auch am 21. Tag kein Ende absehbar. Die acht Angeklagten wurden am Donnerstag mit den Mitschnitten der Telefonüberwachungen konfrontiert, Aufklärung über den Inhalt der aufgezeichneten Gespräche brachte dies jedoch nicht.
Abhörprotoklle sind ein Thema
Anklage wurde abgeändert

Richterin Petra Harbich bewies Donnerstagvormittag viel Geduld. Es wurden lediglich vier Mitschnitte von Telefonaten vorgespielt, die vom Handy des Erstangeklagten aus geführt worden waren. Das zähe Prozedere lag vor allem an der Verantwortung des 38-jährigen Pakistaners. Entweder wollte er den Inhalt der Gespräche nicht verstehen und hörte sich die Telefonate nochmals mittels geschlossener Kopfhörer an. Oder er lieferte eine andere Interpretation der Gespräche als jene, die aus den Übersetzungen der beigezogenen Gerichtsdolmetscher abzuleiten war. “Haben Sie Probleme mit den Ohren?”, fragte die Richterin einmal.

“Das ist ein Spiel”

So ging es beispielsweise in einem Gespräch – wenn auch sehr kryptisch und bruchstückhaft vom Anrufer und Erstangeklagten geführt – um die entgeltliche Weiterbeförderung von Landsleuten des Angeklagten. Von der Richterin damit konfrontiert meinte dieser aber nur: “Die 150 Euro, um die es da geht, das ist ein Spiel. Welches, weiß ich aber nicht.”

Das Vorspielen von Telefonaten wird von Angeklagten zu Angeklagten und von (entscheidungsrelevantem) Anklagepunkt zu Anklagepunkt fortgesetzt. Ob das vorgesehene Ende des Prozesses am 1. Oktober halten kann, erscheint dadurch fraglich.

Schlepper-Prozess läuft seit März

Seit März müssen sich die Beschuldigten wegen des Vorwurfs der Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verantworten. Sie bekannten sich zu Verhandlungsbeginn großteils teilschuldig – etwa dadurch, dass sie Asyl-Aktivisten, die nach dem Protestmarsch von Traiskirchen nach Wien (im November 2012) im Park vor der Votivkirche campierten, manchmal Essen brachten. Die Staatsanwältin sprach von “kleinen Rädchen” in einem internationalen Netzwerk. Die Anklage stützte sich vornehmlich auf die zig-tausenden Telefonüberwachungen.

Im Sommer 2013 waren die Verdächtigen, darunter im Servitenkloster in Wien-Alsergrund untergebrachte Flüchtlinge, in U-Haft genommen worden. Als sich Ende März abzeichnete, dass sich das Verfahren in die Länge ziehen würde, wurden die verbliebenen sechs enthaftet. (APA)

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