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Streit um Kopftuch mit Paar aus Wien: Von Nötigungsvorwurf freigesprochen

Streit um Kopftuch: Junge Türkin von Nötigungsvorwurf freigesprochen
Streit um Kopftuch: Junge Türkin von Nötigungsvorwurf freigesprochen ©AP
Der Prozess gegen eine junge türkischstämmige Frau aus Hallein, die im Vorjahr wegen ihres Kopftuchs mit zwei Kurgästen aus Wien in Streit geraten war, ist am Donnerstagabend in Salzburg mit einem Freispruch zu Ende gegangen.

Auch für einen Passanten, der sich in den Konflikt einmischte und der Frau beistand, hat der Vorfall keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Streit mit Paar aus Wien

Die 22-jährige und in Österreich geborene Frau wollte sich im April 2014 in Hallein-Burgfried mit einer Freundin treffen. Am Weg zu ihr begegnete sie einem Mann und einer Frau aus Wien, die gerade im Bezirk auf Kur waren. Die Wienerin habe sie dabei ohne Vorwarnung wegen ihres Kopftuches provoziert und beschimpft. “Sie hat gesagt, dass ich mit dem Kopftuch ‘schiach’ bin und dass ich stinke”, erzählte die Angeklagte.

Es kam zu weiteren Wortgefechten – bis sich die Türkin die Provokationen nicht mehr gefallen lassen und die Polizei rufen wollte. Dabei soll sie laut Anklage die beiden Wiener am Weitergehen gehindert haben. Es kam zu einem Gerangel, bei dem die Angeklagte auch Kratzspuren davon getragen haben dürfte. Ein zufällig vorbeikommender, ebenfalls türkischstämmiger Radfahrer (24) mischte sich in den Streit ein – schließlich kam auch die Polizei, beruhigte die Situation und nahm die Daten auf.

Paar zeigte Frau wegen Nötigung an

Doch während die Ermittlungen gegen die beiden Wiener im vergangenen November zunächst eingestellt wurden, trudelten der Türkin und ihrem Helfer im Dezember Vorladungen vor Gericht ins Haus. Die beiden Kurgäste hatten die Frau und den Passanten wegen Nötigung angezeigt. “Sie haben behauptet, dass wir die beiden festgehalten hätten.” Das sah die Richterin am Donnerstag nach der Einvernahme der Beteiligten und Zeugen allerdings anders – es gab zwei Freisprüche.

Trotzdem werden sich die Streithähne noch einmal vor Gericht treffen. Denn ein Fortführungsantrag der Anwältin der jungen Türkin wegen des Gerangels war erfolgreich. Wegen der Tätlichkeiten soll es darum am 8. Mai noch einmal einen Prozess geben.

(APA)

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