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Strafen im Fall Leonie: Entscheidung am 17. Jänner

Entscheidung über die Strafen im Fall Leonie kommt am 17. Jänner 2017
Entscheidung über die Strafen im Fall Leonie kommt am 17. Jänner 2017 ©APA (Sujet)
Im Fall der knapp dreijährigen Leonie, die an den Folgen von Verbrühungen im November 2014 verstarb, werden die endgültigen Strafen für die Eltern nun in der kommenden Woche entschieden.
Viereinhalb Jahre Haft für Vater
Neue Details beim Prozess
Fall Leonie-Verhandlungsbeginn
Einsprüche gegen Urteile

Ein Senat aus drei Richtern wird sich am 17. Jänner 2017 mit den Strafberufungen am Wiener Oberlandesgericht auseinandersetzen und ein Urteil fällen.

Oberlandesgericht entscheidet am 17. Jänner über Strafen im Fall Leonie

Der Vater der Kleinen wurde in erster Instanz wegen Quälens und Vernachlässigens einer Unmündigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Erstgericht ging davon aus, dass der Mann das aufgeweckte und lebhafte Mädchen mit Wissen und Duldung seiner Partnerin bis zu zwei Mal monatlich mit “Strafduschen” ruhig gestellt hatte. Bei der letzten war Leonie mindestens fünf Sekunden 60 Grad heißem Wasser ausgesetzt. Sie überlebte die Verbrühungen – rund 15 Prozent der Hautoberfläche waren betroffen – nicht zuletzt deshalb nicht, weil die Eltern sie erst 28 Stunden später ins Spital brachten.

Nichtigkeitsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen

Weil sie nicht früher reagiert hatte, setzte es für die Mutter als Beitragstäterin ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt. An den Schuldsprüchen ist nicht mehr zu rütteln – der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im vergangenen November die dagegen gerichteten Nichtigkeitsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen. Mehr an Strafe können die mittlerweile getrennt lebenden Eltern vom OLG nicht mehr bekommen. Die Staatsanwaltschaft war mit den erstinstanzlichen Entscheidungen einverstanden und verzichtete auf Rechtsmittel, womit keine rechtliche Basis für eine allfällige Strafanhebung mehr gegeben ist.

(APA/Red.)

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