Stärkung der Rechte der Gemeinden
Durch Änderungen in der Landesverfassung und im Gemeindegesetz soll die Novelle der Bundesverfassung zur Stärkung der Rechte der Gemeinden umgesetzt werden. Die Landesregierung hat die Gesetzestexte zur Begutachtung versandt; diese liegen noch bis Montag, 18. Juni 2012 bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung auf bzw. können im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger hat die Möglichkeit der Einsichtnahme und kann Änderungsvorschläge abgeben.
Im Gemeindegesetz wird die Möglichkeit vorgesehen, dass Gemeinden untereinander öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über ihren jeweiligen Wirkungsbereich abschließen können. Im Übrigen sieht der Entwurf die Möglichkeit des Gemeindevorstands vor, bestimmte seiner Beschlüsse für vertraulich zu erklären und enthält einige Klarstellungen, Bereinigungen und Ergänzungen.
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OTS0012 2012-06-05/08:47