Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes können Mieter/innen und Eigentümer/innen eine Förderung für sichere Eingangstüren erhalten.
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:
– Die Nutzfläche der Wohnung muss 22 m2 bis maximal 150 m2 betragen.
– Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.
– Der/die Förderungswerber/in muss den Hauptwohnsitz in der Wohnung führen.
Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird von der Förderung allerdings nicht erfasst.
Alle Informationen zu den nötigen Unterlagen, der Einreichstelle, den Kosten etc. finden Sie auf wien.gv.at