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Stadler-Prozess um Strache-Paintball-Affäre: "Nicht schuldig" - Intrige?

Beim Prozess in Wien
Beim Prozess in Wien ©APA
Ewald Stadler hat sich zum Auftakt des Prozesses gegen ihn in Zusammenhang mit der "Paintball-Affäre" nicht schuldig verantwortet. Der EU-Mandatar und Rekos-Chef sieht im Vorwurf gegen ihn, Strache mit Fotos bei wehrsportähnlichen Übungen unter Druck gesetzt zu haben, eine "Intrige".
Beim Stadler-Prozess
Verhandlung steht bevor
Neuer Prozess-Termin
Anklage wegen Nötigung
Straches "Jugendsünden"

Zudem warf Stadlers Verteidigung dem Gericht Befangenheit vor. 2007 wurden Jugendfotos Heinz-Christian Straches veröffentlicht, die ihn bei an Wehrsportübungen erinnernden Waldspielen mit Rechtsradikalen zeigten.

Setzte Strache Stadler unter Druck?

Nach Darstellung der FPÖ soll Stadler im Dezember 2006 versucht haben, Strache unter Druck zu setzen, indem er mit der Veröffentlichung dieser Fotos drohte – weil Strache seine parteiinterne Entmachtung betrieb. Stadler war damals noch FPÖ-Mitglied und Leiter der “Freiheitlichen Akademie”, Strache hatte parallel dazu ein neues “Freiheitliches Bildungsinstitut” gründen lassen.

Auch Staatsanwältin Stefanie Schön vertrat die Ansicht, Stadler habe Strache mit den Fotos unter Druck gesetzt, um die Förderung seiner Freiheitliche Akademie anstelle des neu gegründeten Bildungsinstituts zu erzwingen.

Anklage: Schwere Nötigung

Die Anklage lautet auf schwere Nötigung und zudem noch auf falsche Zeugenaussage in einem Medienprozess gegen die Tageszeitung “Österreich” zum selben Thema. Zweitangeklagter ist ein ehemaliger Mitarbeiter Stadlers, der laut Anklage ebenfalls in die Sache involviert sein soll. Auch er bekannte sich nicht schuldig.

Verteidiger Gernot Steier hatte zuerst mit unterschiedlichen Mitteln versucht, den Prozess zumindest in dieser Woche zu verhindern.

“Doppelte Intrige” vermutet

Er ortete eine “doppelte Intrige”, einerseits durch die FPÖ, andererseits durch die Oberstaatsanwaltschaft aus der “roten Reichshälfte”, die versuche, sich an Stadler zu “rächen”. So sei die Aktenlage “chaotisch”, zudem ortete die Verteidigung mehrere Verfahrensungenauigkeiten. Auch zu wenig Vorbereitungszeit habe man vor dem ersten Verhandlungstag gehabt. Richterin Andrea Philipp sah allerdings keinen Grund, das Verfahren abzugeben bzw. zu vertagen.

Fotos anonym weitergegeben

Laut seinem Verteidiger hätte Stadler Strache mit den Fotos nicht unter Druck setzen können. Er, Stadler, habe die Fotos erst nach Weihnachten -“wie vieles andere” – anonym erhalten, wo die Förderung des Bildungsinstituts bereits vom Parteipräsidium beschlossen worden sei.

Hätte man dies noch ändern wollen, hätte der Angeklagte noch vor dem Jahreswechsel ein weiteres Präsidium erzwingen müssen, was de facto unmöglich gewesen wäre: “Das wäre sich zeitlich nicht mehr ausgegangen.”

Personen unkenntlich gemacht

Stadler verwies zudem darauf, dass Strache selbst die Fotos in der ORF-ZiB2 gezeigt hatte. Dabei habe es sich aber um eine “manipulierte” Version gehandelt, hatte der Angeklagte bereits vor Beginn der Verhandlung vor Journalisten betont.

Auf den von Strache gezeigten Bildern seien weitere Personen unkenntlich gemacht worden, zudem seien zwei Männer auf Straches rechter Seite weggeschnitten worden.

Stadler: “Ein Haufen Rechtsextremer”

Ewald Stadler glaubt weiter nicht daran, dass FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache lediglich an Paintball-Spielen beteiligt war. “Ich habe nur einen Haufen Rechtsextremer erkannt”, verantwortete er sich am Dienstag vor dem Straflandesgericht Wien. Mit besagten Jugendfotos habe er, Stadler, lediglich versucht, die Parteispitze zu warnen. Strache selbst habe die Bilder an die Öffentlichkeit gespielt.

Fragwürdige Strache-Jugendfotos

Zwei Mal seien Stadler Jugendfotos von Strache mit fragwürdigen Inhalten angeboten worden. Beim ersten Mal habe es sich um Motive in Zusammenhang mit der rechtsextremen Wiking-Jugend gehandelt. Erst später seien Stadler jene Fotos angeboten worden, die Strache bei der Teilnahme an wehrsportähnlichen Übungen zeigen. Den Informanten wollte Stadler “aus religiösen Hintergründen” nicht nennen. In Stadlers Besitz sollen die Bilder erst viel später gekommen sein.

Geschickt hat Stadler die Fotos schließlich dem damaligen “Bürgeranwalt” Hilmar Kabas und laut eigener Aussage Bedenken geäußert, dass noch weitere mit Strache im Archiv des rechtsextremen Gottfried Küssel existieren könnten. “Wir hatten gerade eine Parteispaltung hinter uns und jetzt kommt eine Fotolawine auf uns zu”, so der Angeklagte. Die Parteispitze soll jedoch verschnupft reagiert haben. Strache habe “irgendetwas von Gotcha-Spielen” berichtet “und dass ich die Faschismus-Keule schwinge”. An harmlose Paintball-Spiele hätten die Bilder Stadler nicht erinnert.

Stadler bestreitet Druck auf FPÖ-Spitze

Stadler bestritt weiterhin, mithilfe der Fotos Druck auf Strache und die Parteispitze ausgeübt haben zu wollen. Allerdings habe es aufgrund des Bildmaterials schon Zweifel an Strache als Obmann gegeben:

“Figuren aus dieser Szene halte ich für politisch nicht akzeptabel. Das ist nebenbei eine Frage der politischen Hygiene.” Selbst will Stadler als konservativer Christ wenig in der rechtsextremen Szene geschätzt worden sein: “Ich war der sogenannte Kuttenbrunzer oder Kerzerlschlucker in der Partie.”

Strache zeigte Bilder selbst dem ORF

An die Öffentlichkeit soll die Fotos jedenfalls Strache selbst über den ORF gespielt haben. Und auch von Nötigung soll in der FPÖ lange keine Rede gewesen sein. Vielmehr hätte Stadler in einer Sitzung eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Fotos unterschreiben sollen, um die Causa für erledigt zu erklären.

Den Vorwurf der Nötigung habe Strache erst zu jenem Zeitpunkt erhoben, als er vom Versuch in der Partei gehört habe, eine Dreierspitze mit Barbara Rosenkranz und Stadler selbst zu etablieren, um nicht zur “Führerpartei” wie unter Jörg Haider zu werden.

Unstimmigkeiten beim Prozess

Stadler und seine Verteidigung beharrten indes weiterhin darauf, dass es sich bei der Anklage um eine Intrige der Oberstaatsanwaltschaft handle, die eine Weisung bezüglich des Prozesses erteilt hätte. Die Staatsanwaltschaft wies dies zurück.

Auch beantragte sein Verteidiger die Verlesung des gesamten Akts, da man auf den Vorwurf bestand, zu wenig Zeit zur Vorbereitung zur Verfügung gehabt zu haben. Richterin Andrea Philipp bestand am Dienstag dennoch vorerst auf die Einvernahme der Angeklagten.

(apa/red)

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