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"Staatsverweigerer"-Prozess in Krems: 47-Jähriger nach "Haftbefehlen" verurteilt

Ein 47-jähriger mutmaßlicher "Staatsverweigerer" stand in Krems vor Gericht
Ein 47-jähriger mutmaßlicher "Staatsverweigerer" stand in Krems vor Gericht ©APA (Sujet)
Urteil gegen einen 47-Jährigen: Ein mutmaßlicher "Staatsverweigerer", der "Haftbefehle" unterschrieben hatte, musste sich am Montag in Krems erneut vor Gericht verantworten.

Ein “Staatsverweigerer” ist am Montag in Krems zu 14 Monaten Haft, davon elf bedingt, verurteilt worden. Der 47-Jährige war einer von acht Angeklagten im Prozess nach einer auf einem Hof geplanten “Gerichtsverhandlung” gegen eine Sachwalterin 2014.

Schuldspruch für schwere Nötigung und Amtsanmaßung in Krems

Das Verfahren gegen den Mann, der “Haftbefehle” unterschrieben hatte, war im April ausgeschieden worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann wurde wegen schwerer Nötigung und Amtsanmaßung schuldig gesprochen. Einen Freispruch gab es für den Vorwurf der beharrlichen Verfolgung. Die Vorhaft seit Ende März wird dem 47-Jährigen angerechnet. Sein “Sheriff”-Ausweis des International Common Law Court of Justice Vienna (ICCJV) wird konfisziert.

Die Schuld des 47-Jährigen sei “eindeutig erwiesen”, erklärte die Einzelrichterin. Unterschriften und Fingerabdrücke auf 2014 ausgestellten “Haftbefehlen” gegen eine Sachwalterin und den damaligen niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) stammen laut Experten vom Angeklagten. “Es gibt keinen Anhaltspunkt, warum Ihnen das jemand hätte anhängen sollen”, meinte die Richterin zur Vermutung des Beschuldigten, jemand habe seine Unterschrift auf den “Haftbefehl” kopiert und diesen im Internet veröffentlicht. Es ziehe sich durch das ganze Verfahren, dass sich Angeklagte nicht an belastende Dinge erinnern können, hielt die Richterin fest.

“Enthüllungsjournalist” landete vor Gericht

Die Staatsanwältin verwies zuvor im Schlussvortrag darauf, dass der Angeklagte im April davon gesprochen hatte, er sei als “Enthüllungsjournalist” tätig gewesen. Am Montag meinte er dann, er sei beim Unterschreiben möglicherweise betrunken gewesen, und konnte sich seinen Angaben zufolge nicht mehr erinnern. “Tatsache ist, Unterschrift und Fingerabdruck stammen von ihm”, verwies die Vertreterin der Anklagebehörde auch auf den Werdegang des 47-Jährigen beim Fantasiegerichtshof ICCJV, den er mitgegründet hatte. Die Verteidigerin erklärte dagegen im Schlussplädoyer, ihr Mandant habe den Haftbefehl weder bewusst unterzeichnet noch im Internet veröffentlicht. Er habe ihn möglicherweise im betrunkenen Zustand unterschrieben, es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine “bewusst herbeigeführte Fälschung” handle.

Mildernd wurde u.a. die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und die überlange Verfahrensdauer gewertet. Erschwerend wirkte sich das Zusammenfallen eines Verbrechens mit zwei Vergehen aus. Die Sachwalterin wurde – wie bereits im April – mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Prozesse gegen die “Staatsverweigerer”

Das Verfahren gegen den 47-Jährigen, der mit sieben anderen nach einer geplanten “Gerichtsverhandlung” gegen eine Sachwalterin im Waldviertel angeklagt war, war im April ausgeschieden worden. Der Mann blieb wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Der Prozess war am 13. April in den frühen Morgenstunden nach mehr als 19-stündiger Verhandlung mit sechs Schuldsprüchen und einem Freispruch für einen 57-Jährigen zu Ende gegangen.

Die höchste Strafe lautete 20 Monate Haft, davon 15 Monate bedingt, der jüngste Angeklagte kam mit einer unbedingten Geldbuße und acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe davon. Die im April gefällten Urteile sind mittlerweile rechtskräftig, mit Ausnahme von jenem gegen die 42-jährige Sechstangeklagte (18 Monate, davon 14 Monate bedingt), teilte der Sprecher des Landesgerichtes, Ferdinand Schuster, auf APA-Anfrage mit.

(apa/red)

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