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Silvester in Wien: Diese Regeln gelten am Silvesterpfad

Auf dem Wiener Silvesterpfad gibt es viel zu erleben - und einiges zu beachten
Auf dem Wiener Silvesterpfad gibt es viel zu erleben - und einiges zu beachten ©DAPD
Der Silvesterpfad in der Wiener Innenstadt zieht alle Jahre wieder Tausende Feierlustige an, die den Jahreswechsel gebührend zelebrieren wollen. Wo so viele Menschen zusammenkommen, gibt es natürlich ein paar Regeln zu beachten, damit zu Silvester alles reibungslos läuft.
Countdown für den Silvesterpfad
Verbotenes Feuerwerk

Am Wiener Silvesterpfad ist die Mitnahme von Raketen und Knallkörpern wie “Piraten” oder “Schweizerkrachern” auch heuer wieder verboten, wie die Wiener Polizei bekanntgab. In einer aktuellen Aussendung wird über Verwendungsverbote nach dem Pyrotechnikgesetz und die Platzordnung am Silvesterpfad informiert.

Auch an diesem Silvester wird, so wie im Vorjahr, im Einvernehmen mit der Stadt Wien der Bereich des Wiener Stephansplatzes als Veranstaltungsstätte nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz definiert. In diesem Zusammenhang werden durch bauliche Einrichtungen Zu-und Abgänge geschaffen, die einer verstärkten Personenkontrolle unterliegen.

Pyrotechnik-Verbot am Silvesterpfad

Für den gesamten Bereich des Silvesterpfades gilt wieder eine Platzordnung, welche unter anderem die Mitnahme von pyrotechnischen Gegenständen aller Klassen untersagt.

Neben der Exekutive können Sicherheitsbedienstete des Veranstalters Personen und deren mitgeführte Behältnisse durchsuchen und allenfalls den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern.

An diesen Orten gilt die Platzordnung

Die Silvester-Platzordnung gilt vom 31. Dezember 2011, 14:00 Uhr bis zum 1. Jänner 2012, 03:00 Uhr für den Rathausplatz im gesamten Bereich zwischen Rathaus und Ringstraße, sowie an folgenden Orten:

  • Löwelstraße auf der gesperrten Verkehrsfläche zwischen Burgtheater und Cafe Landtmann,
  • Freyung im Bereich vor dem Schottenstift,
  • Am Hof im Bereich der Mittelinsel,
  • Lugeck auf der gesperrten Verkehrsfläche zwischen ONr. 1-2 und Onr. 7,
  • Am Stephansplatz im gesamten Bereich um den Stephansdom und zwischen ONr. 1-2 und 4,
  • Am Neuen Markt im Bereich der gesperrten Verkehrsfläche zwischen ONr. 5-6 und 9
  • Kärntner Straße im Kreuzungsbereich mit der Johannesgasse und im Bereich ONr.12,
  • Graben im Kreuzungsbereich mit dem Trattnerhof,
  • Heldenplatz im Bereich „Erzherzog Karl-Denkmal“,
  • Herbert von Karajan Platz, zw. Kärntner Str. 40 und 51.

Knallen kann teuer werden

Die Wiener Polizei weist in ihrer Aussendung grundsätzlich daraufhin, dass unter anderem die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klassen “II”(alt) und Kategorie “F2″(neu), z.B.: “Schweizerkracher”, “Pirat” oder “Supercobra”, im Ortsgebiet verboten ist. 

Die eingesetzten Polizisten sind angewiesen, rigoros gegen Verstöße gegen diese Bestimmungen vorzugehen: so ist in jedem Fall der Verfall (Abnahme) dieser Gegenstände vorgesehen und es drohen empfindlich hohe Verwaltungsstrafen von bis zu 3600- Euro.

Ein Trost für alle Fans von Böller und Co.: Sollte das Wetter passen, wird im Zuge des Silvesterpfads um Mitternacht am Heldenplatz ein großes offizielles Feuerwerk gezündet.

In diesem Sinne: Vienna Online wünscht guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr auf dem Wiener Silvesterpfad!

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