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Restitutionsbetrug an der Republik: Teilbedingte Strafe nach Berufung

Nach einem Restitutionsbetrug kam es zum Prozess in Wien
Nach einem Restitutionsbetrug kam es zum Prozess in Wien ©APA (Sujet)
Jene Strafe, die gegen den Journalisten Stephan Templ wegen schweren Betrugs an der Republik im Zusammenhang mit einem Restitutionsantrag verhängt wurde, ist vom Oberlandesgericht Wien abgemildert worden. Er hatte in einem in Restitutionsantrag seine Mutter begünstigt, seine erbberechtigte Tante aber verschwiegen.
Berufungsverhandlung folgt
Die Restitutionscausa

Von drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe wurde die Strafe gegen Templ auf ein Jahr unbedingt und zwei Jahre bedingt. Der Verteidiger sieht Chancen auf einen weiteren nachträglichen Strafnachlass.

Restitutionsantrag im Namen der Mutter

Templ hatte 2005 im Namen seiner Mutter einen Restitutionsantrag für einen Anteil des ehemaligen Sanatoriums Fürth in Wien-Josefstadt eingebracht. Templs Mutter bekam ein Zwölftel der Immobilie zugesprochen, also 1,1 Millionen Euro aus dem Verkaufserlös. Templ hatte seine Tante im Antrag verschwiegen und auch bei einer persönlichen Befragung angegeben, seine Mutter sei das einzige Kind gewesen.

Auch in einem selbst erstellten “Stammbaum” fehlte laut Anklage die Tante, zudem hätte sich der Angeklagte geweigert, der Schiedsinstanz ein Dokument vorzulegen.

Der Urteil gegen Templ

Im April 2013 war Templ zu drei Jahren unbedingter Haft wegen schweren Betrugs verurteilt worden. Allerdings wurde nicht die Tante als Geschädigte angesehen, sondern die Republik. Hätte der Bund von der Tante gewusst, hätte Templs Mutter nur die Hälfte, also 550.000 Euro, ausbezahlt bekommen. Der Angeklagte und seine Mutter hätten sich um die zweite Hälfte unrechtmäßig bereichert und den Bund in diesem Umfang geschädigt, hieß es im Urteil des Straflandesgerichts. Die Schadenssumme beträgt laut erstinstanzlichem Urteil 550.000 Euro.

Ist Tante Opfer, nicht Bund?

Verteidiger Christof Dunst, der den Fall erst wenige Wochen innehatte, versuchte auch vor dem Oberlandesgericht, die Tante als eigentliches Opfer darzustellen: “Eine Schädigung des Bundes ist für mich undenkbar.” Selbst vonseiten der Finanzprokuratur habe es keine Ansprüche gegeben, argumentierte er.

Das Dilemma sei bekannt, erhielt er vom Gericht als Antwort, über den komplexen Fall könne man eine Dissertation anfertigen. Man habe zudem versucht, mit der Tante in Kontakt zu treten, um Schadenswiedergutmachung zu leisten, so Templs Verteidiger. Das Angebot sei jedoch bis jetzt nicht angenommen worden.

Wurde die Republik geschädigt?

Obwohl die Republik die Geschädigte sei, sprach das Gericht dennoch die Möglichkeit zur Wiedergutmachung an der Tante, die in diesem Fall “moralisch Geschädigte” sei, an. Dies würde allerdings nur dann als Milderungsgrund gelten, wenn ein solcher Ausgleich tatsächlich erfolgreich gewesen sei. Zudem bestehe die Option der gerichtlichen Hinterlegung, die bis jetzt von Templ nicht genutzt worden sei.

Templs Verteidiger betonte nach der Verhandlung im Gespräch mit der APA, man wolle sich nun so rasch wie möglich um einen Ausgleich mit der Republik sowie der Tante bemühen und die vom Gericht erwähnten Optionen nutzen, um eventuell eine nachträgliche Strafmilderung zu erreichen.

Lebenswandel kam Journalist zugute

Grund für die am Freitag verhängte teilbedingte Strafe war laut Richterin Charlotte Habl der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten sowie die Tatsache, dass die Tat bereits lange zurückliege. Der Angeklagte habe sich seitdem nichts zuschulden kommen lassen.

“Fahrlässigen Betrug gibt es nicht”

Auch mit einem angeblichen Missverständnis versuchte die Richterin aufzuräumen: In Medien sei kolportiert worden, dass es Templ schlicht “schlampig” gehandelt und daher den Antrag nicht vollständig ausgefüllt habe. Der Angeklagte habe jedoch aktiv gehandelt, denn “fahrlässigen Betrug gibt es ja nicht”. Im vollen Saal machte sich unter Teilen der Zuhörer Unmut breit, auch der Begriff “Arisierung” fiel.

(apa/red)

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