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Rene Benko wurde in Wien zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt

Rene Banko und sein Steuerberater bekannten sich beim Prozess in Wien nicht schuldig.
Rene Banko und sein Steuerberater bekannten sich beim Prozess in Wien nicht schuldig. ©APA
Der Tiroler Immobilien-Unternehmer Rene Benko und sein Steuerberater wurden am Freitag zu einer bedingten Haftstrafe von je 12 Monaten verurteilt. Ihnen wird der Versuch einer verbotenen Intervention in Italien in einer Steuersache über den kroatischen Ex-Premier Ivo Sanader vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Die Causa ist im Zuge der Ermittlungen gegen den kroatischen Ex-Premier, der in Kroatien selbst vor Gericht steht, ins Rollen gebracht worden. Beide Angeklagten hatten sich am Freitag für nicht schuldig bekannt. Benko nannte die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft  “relativ abenteuerlich”. Auch sein Steuerberater Michael Passer, der die Vereinbarung mit Sanader verfasst hat, bestritt den Versuch einer illegalen Intervention zugunsten der Signa-Gruppe. Er habe keinen Auftrag der Signa-Gruppe erhalten, sagte er vor Gericht, obwohl er in der schriftlichen Vereinbarung mit Sanader festgehalten hat, dass er von der Signa-Gruppe beauftragt worden war.

Wegen verbotener Intervention vor Gericht

Zuvor hatte Staatsanwalt Eberhard Pieber den zwei Angeklagten den Versuch der verbotenen Intervention vorgeworfen. In einer Vereinbarung habe der Steuerberater Passer, ein Freund Benkos und Sanaders, eine Vereinbarung mit dem kroatischen Ex-Premier geschlossen, um ein Steuerverfahren in Italien “zu einem positiven Ende zu führen”, betonte der Staatsanwalt. Dafür wurden Sanader von Passer 150.000 Euro versprochen. Dabei ging es um eine parteiliche Beschleunigung in dem Steuerverfahren, die den Versuch einer verbotenen Intervention darstelle, erläuterte Pieber.

Benko und Passer kündigen Berufung an

Nach Ansicht der Ermittler wurde Passer von Benko dazu bestimmt, diese Tat auszuführen, was heute beide Angeklagten dezidiert verneinen. Passer sprach in seiner Einvernahme von einem freundschaftlichen Dienst für Benko, einen Auftrag seitens der Signa habe es nicht gegeben. “Der Vertrag liegt vor, dessen Echtheit wurde auch bisher nicht bestritten”, hielt der Staatsanwalt fest. Beide Verteidiger haben volle Berufung angekündigt, der Staatsanwalt hat sich eine Erklärung vorbehalten. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Benko wollte nach dem Urteil auf Journalistenfragen keine Stellung nehmen. (APA)

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